Autofinanzierung in China
Autofinanzierung
Chinas Markt für die Finanzierung von beweglichen Wirtschaftsgütern ist in der Entwicklung und bisher starken Restriktionen ausgesetzt. Durch eine restriktive Zulassung neuer Finanzierungsansätze steuert China zugleich die staatliche Finanz- und Refinanzierungspolitik, werden doch im Ergebnis die Möglichkeiten der Sparer, Geldmittel in den privaten Konsum zu leiten beschränkt. Hohe Spareinlagen erlauben dem Staat dagegen weiterhin eine unangefochtene globale Wirtschaftssteuerung auf der Basis hoher Spareinlagen.
Die Automobilwirtschaft verdient nicht an der Produktion, die auf entwickelten Märkten allenfalls 1/3 der Konzernnettogewinne zum Ergebnis beiträgt. Dem Vertrieb und der Absatzfinanzierung kommen mit 2/3-Anteil am Nettoergebnis die größte Bedeutung zu. Diesem Umstand trägt die chinesische Regierung noch keine Rechnung, denn ihr Ziel ist die Förderung der Marktkonzentration auf wenige große und leistungsfähige Hersteller, die das Absatzgeschäft wie bisher als monopolartig ausgestaltete Nebengeschäfte betreiben.
Bereits seit Anfang der 90ger Jahre ist Banken unter großen Auflagen die Kreditvergabe an Privatkunden zur Ankaufsfinanzierung von Kraftfahrzeugen möglich. Bis 2002 wuchs der Anteil der Ankaufsfinanzierung am Gesamtabsatz von Fahrzeugen in China auf 15%, was gemessen an dem Weltmarktdurchschnitt von 70% wenig ist, aber auf die Tatsache hoher Sparquoten zurückzuführen ist, die Käufer eher zu Bargeschäften animieren. Nach dem sich der Anbietermarkt zunächst auf die großen staatlichen Banken reduzierte, dürfen nunmehr auch private Anbieter und die großen Hersteller mit eigenen Finanzierungsgesellschaften tätig werden, wobei sich die Tätigkeit auf die Ratenkauf- und/oder Darlehensfinanzierung beschränkt . Eine Leasing-Finanzierung ist nach den Bestimmungen für Autofinanzierer nicht möglich. Insoweit müßten bestehende Unternehmen oder Neugründungen die jeweiligen Sonderbestimmungen für die Zulassung von Leasing- oder Financial-Leasing-Gesellschaften bzw. Automobilfinanzierungsgesellschaften erfüllen.
Durch die "Maßnahmen zur Verwaltung von Autofinanzierungsgesellschaften" ("Measures") vom 03.10.2003 der "China Banking Regulatory Commission CBRC" und die einen Monat später erlassenen "Ausführungsbestimmungen" setzte China seine WTO-Beitrittsverpflichtungen vorzeitig um, wobei die Möglichkeiten für Hersteller aufgrund des Fortbestands der maximalen Beteiligung von 50% an Produktionsunternehmen weiterhin limitiert sind. Zuständig für die Genehmigung von Autofinanzierungsunternehmen ist die China Banking Regulatory Commission. An den Antragsteller werden hohe Anforderungen gestellt. So muß der durchschnittliche Umsatz im vorangegangenen Jahr mindestens rd. 2 Mrd. RMB = 200 Mio. € und das Vermögen 400 Mio. € betragen haben. Reine Non-Banking oder Finanzierungsinstitute müssen ein Eigenkapital von 50 bzw. 30 Mio. € registrieren lassen und vorweisen. Dabei darf jeder Investor derzeit nur ein Finanzierungsinstitut errichten. Mit der Tätigkeit darf erst nach vollständiger Einzahlung des zu registrierenden Kapitals begonnen werden, was der Bankkontrolle unterliegt. Die Zusammensetzung des Managements ist in einem besonderen Verfahren genehmigen zu lassen. Insgesamt ist für die Genehmigungsphase mit einer Verfahrensdauer zwischen 8 bis 14 Monaten zu rechnen.
Mit der Erteilung der "Business Licence" und anschließenden "Registrierung" dürfen Anbieter Kredite für die Automobilfinanzierung vergeben. Forderungen aus Finanzierungsgeschäften dürfen auch verkauft werden ("factoring").
Am 01.10.2004 sind die "Maßnahmen zur Verwaltung von Automobil-Krediten" in Kraft getreten, die Verbraucherschutzcharakter haben sollen und für die Kreditvergabe vorschreiben, dass Anzahlungen von 20% bei privater und 30% bei gewerblicher Nutzung zu tätigen sind. Hiervon wird in der Praxis nach oben abgewichen, was die Möglichkeiten privater Kaufinteressenten, eine Darlehensfinanzierung zu erhalten erheblich erschwert. Die max. Laufzeit eines Kreditfinanzierungsvertrages beträgt 5 Jahre. Die Besicherung kann durch Sparguthaben, Bürgschaften oder Garantien bzw. Bürgschaften von Versicherungsunternehmen erfolgen, bei denen die Antragsteller versichert sind. Die Möglichkeiten der Versicherer, eine Kreditfinanzierung durch Bürgschaften zu begleiten, werden in der Praxis aufgrund hoher Auflagen beschränkt.