Wirtschaftspartner Thailand

Sie sind hier: Law & Tax Firm in Berlin » International » Thailand » Wirtschaftspartner Thailand

Standortbedingungen

Der nachfolgende Diskussionsbeitrag über den Investitions- und Wirtschaftsstandort Thailand ist nach wie vor aktuell. Die Finanzkrise in Asien ist vorüber und es zeigt sich zumindest derzeit, daß Thailand sich dynamisch und stategisch erholt hat.

Royal Thai Embassy Berlin:

"Aktuelle Fragen des Investitions-, Wirtschafts-, und Steuerrechts Unternehmen in Thailand nach der Asienkrise"

RA Michael G. Lorenz, Lorenz & Partner, Bangkok38/39 Surawong Rd. Bangrak, 10500 Bangkok
Tel. 006622000321
Fax: 006622667954
eMail: info@lozenz.co.th
http://www.lorenz.co.th
Euro-Asia-Pacific Forum Berlin,
RA Eberhard J. Trempel

Einführung

Sitzung des Thailand Forum anläßlich der Asien-Paz

Sitzung des Thailand Forum anläßlich der Asien-Paz

Thailands Aussenminister besucht den Preussischen Landtag in Berlin (Abgeordnetenhaus)

Begrüßung durch RA Eberhard J. Trempel (MC - Master of Ceremony), Honorary Trade Advisor of Thailand in Germany

Begrüßung durch S.E. den Botschafter des Königreichs Thailand in der Bundesrepublik Deutschland, Kasit Piromya

Rede von RA Michael Lorenz

Rede von RA Michael G. Lorenz:

Ich bin überrascht über die Anzahl der Anwesenden und das breite Spektrum der Branchen der deutschen Wirtschaft, das hier vertreten ist. Dies werte ich als Zeichen dafür, daß immer noch, oder auch wieder und trotz der Asienkrise reges geschäftliches Interesse an Thailand besteht.

Ich selbst lebe seit 4 Jahren in Thailand. Unsere Kanzlei berät und betreut deutsche Investoren, genauer: Unternehmen, die nach Thailand kommen, auf der Suche nach Investitionsmöglichkeiten, Strategien, potentiellen Märkten und geeigneten Partnern.
Das Thema heute heißt: "Aktuelle Fragen des Investitions- Wirtschafts- und Steuerrechts für Unternehmen in Thailand nach der Asienkrise". Zu diesem Thema könnte man natürlich tagelang referieren. Dieser Rahmen soll jedoch nur der Stellungnahme zu aktuellen und für Sie relevanten Entwicklungen, dienen. Asienkrise über ihre Ursachen ist viel geschrieben worden. Obgleich immer wieder behauptet wird, sie hätte ihren Ursprung in Thailand, bin ich der Meinung, daß es nur das erste Land war, das massiv von der Krise beeinflußt wurde. Aufschlußreich ist eine genaue Betrachtung der Fakten, wie zum Beispiel des BSP pro Kopf nominal in US$: In Deutschland liegt der Wert bei 25.000 US$ pro Kopf/Jahr, in Singapur bei 22.000 US$, und die Schweiz kommt auf ca. 37.000 US$. Demgegenüber beträgt das BSP in Malaysia 3.000 U$ und in Thailand 1.800 US$ pro Kopf pro Jahr.

Das sind Fakten, die man zur Kenntnis nehmen muß, und die unzweideutig zeigen: Es existieren erhebliche Unterschiede.
Thailand war ein Land, daß über Jahre hinweg auf zweistellige Wachstumsraten verweisen konnte. Diese Wachstumsraten hätten jedoch nicht darüber hinweg täuschen dürfen, auf welchem realem Niveau die eigentliche Entwicklung steht. Die tatsächlichen Entwicklungstendenzen wurden verzerrt wahrgenommen. Man erinnere sich an die Fülle von Zeitungsartikeln und Meldungen in Deutschland, in denen die Entwicklung der Tigerstaaten als wegweisend dargestellt oder gar als Zukunftsmodell gehandelt wurde.
Mittlerweile wird die wirtschaftliche Situation realistisch eingeschätzt. Investitionsvorhaben, sei es im Infrastrukturbereich oder im Banksektor werden wesentlich kritischer angegangen, was langfristig in jedem Fall zu tragfähigeren und sinnvolleren Ergebnissen führt.

Es gab in Thailand einige grundlegende Probleme, insbesondere im Banksektor.
Es war weithin bekannt, nach welchen Kriterien hier, wie auch in anderen Ländern Kredite vergeben wurden.

Ungeachtet dessen, bietet Thailand heute viele Vorteile: Zum einen sind die Probleme erkannt und sie werden extrem offen diskutiert. Dies können Sie übrigens auch von Deutschland aus verfolgen , wenn Sie die Bangkok Post über das Internet lesen.
Zum anderen ist abzusehen, dass sich die Situation im Banksektor in den nächsten Jahren normalisieren wird. Natürlich müssen die Banken hier wie auch anderswo auf der Welt, Geld verdienen. Aber sie prüfen ihre Investments nunmehr sorgfältiger, dahingehend ob es sich rechnet. Persönliche Beziehungen sind nicht länger die ausschlaggebenden Kriterien.

Eine, wie ich meine, positive Entwicklung.
Das ist eine der interessanten Eigenschaften Thailands: Es herrscht eine Art Oligarchie. Wettbewerb gibt es tatsächlich in jedem Bereich. Und Wettbewerb, das haben wir alle gelernt, führt letztendlich auch zum Erfolg.

Dabei wird dennoch jeder Sektor von ca. 10 bis 15 Key-Playern dominiert. Diese einflußreichen Personen, die es letztlich ja überall gibt, gehören aber nicht ausschließlich einer Familie oder einer einzigen Partei an.

Thailand hat ganz erhebliche Anstrengungen unternommen, um das Wirtschaftsklima zu verändern, teilweise auch zu verbessern. Dies geschah u.a. auch auf Druck der USA, die aufgrund des aus dem Vietnam Krieg herrührenden Thai-American Friendship Treaty immer noch eine privilegierte Sonderrolle einnehmen.
In einigen Bereichen, die vorher suboptimal geregelt waren, wurden Neuerungen vorgenommen. Genannt seien hier das Bankruptcy Law, das Alien Business Law und die BOI-Förderungen respektive das Steuerrecht.
"Bankruptcy Law" Konkursrecht Das thailändische Recht lehnt sich unmittelbar an deutschem Recht an. Die ersten Bücher des Civil Commercial Law sind identisch mit deutschem Recht, auch das Bankruptcy Law war vergleichbar mit deutschem Regelungen. Nun haben die Deutschen ja auch fast 80 Jahre für die Erarbeitung ihres neuen Konkursrechtes benötigt.

Die Thailänder haben sich für das neue Bankruptcy Law am Chapter 11 des amerikanischen Konkursrechtes orientiert. Das bedeutet nunmehr, daß ein Unternehmen welches in Konkurs gerät, nicht mehr sofort zerschlagen wird und die vorhandenen Vermögenswerte nachfolgend verteilt werden. In Thailand dauerte ein normales Konkursverfahren bisher bis zu zehn Jahre. Der fairnesshalber sei darauf hingewiesen, daß vor kurzem das Verfassungsgericht in Deutschland eine Steuerfrage entschieden hat, in der es um einen Einkommenssteuerbescheid ging, der über 20 Jahre zurücklag. So lange dauert ein solches Verfahren nicht einmal in Thailand.
Es gibt mittlerweile einen internationales Gericht, welches für alle Angelegenheiten und Fragen des internationalen Handels zuständig ist. Meine persönlichen Erfahrungen mit diesem Gericht sind ausgezeichnet: Es ist mit professionellen Richtern besetzt, die in der Regel sehr gut Englisch sprechen. Die Gerichte sind teilweise besser ausgestattet als Gerichte, die ich aus meiner Referendarzeit in Berlin kenne. Insgesamt laufen diese Verfahren recht schnell und sind gut organisiert.

Zurück zum Bankruptcy Law:
Nach der Änderung des Gesetzes möchte man weg von der Zerschlagung von Unternehmen. Vielmehr soll sichergestellt werden, daß Unternehmen, so weit dies möglich ist, am Leben erhalten werden.

Interessanterweise war vor 2 Monaten der Präsident des Bankruptcy Court mit seinem Stellvertreter zu Besuch in Berlin und München, um sich über Möglichkeiten der Restrukturierung von Unternehmen zu informieren.

Im Zuge der neuen Gesetzeslage kann man sich eher auf Fakten stützen und Investitionen sind berechenbarer geworden.

Somit ist man in der Lage, vorab abschätzen zu können, was geschieht, wenn ein Kunde oder Joint-Venture Partner in finanziell schwieriges Fahrwasser gerät.
Das Gesetz funktioniert auch in seiner Umsetzung. Die ersten Verfahren laufen bereits. Die Behörden sind bemüht und arbeiten professionell, weil klar ist, dass Thailand mittel- oder langfristig nur eine Chance im internationalen Wettbewerb hat, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen internationalen Standards entsprechen.
Investoren, ob aus Europa oder den USA, sind sich in einem Punkt einig: Investitionen müssen bis zu einem gewissen Grad berechenbar sein.
An dieser Stelle sei ein Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung eingefügt:
Ein thailändisches Unternehmen sah sich vor erheblichen Restrukturierungsschwierigkeiten. Man hatte in Europa für 30 bis 40 Millionen US$ eingekauft. Es existierte eine Bankgarantie von 5 Banken, wobei diese Banken teilweise in einem schlechten Zustand zu sein schienen . Die Bankgarantien beliefen sich auf die erhebliche Summe von über 30 Millionen US$-. Sie wurden aber dennoch nach einer Woche bedient !

Der Vorgang lief also erheblich einfacher, professioneller und schneller ab als bei ähnlichen Verfahren, die mir aus Deutschland bekannt sind.
Auch wenn man in diesem Zusammenhang keine unrealistischen Erwartungen haben sollte, so kann man davon ausgehen, dass die Bank of Thailand sich darüber im klaren ist, dass sie nur überleben kann, wenn Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden.
Darauf ist aus meiner Sicht und Erfahrung mittlerweile Verlaß.

Vollstreckungsrecht
Die beste Absicherung in Form eines Titels, einer Garantie, Bürgschaft oder sonstigem, nützt natürlich wenig, wenn im Falle eines Falles das Vollstrecken ewig dauert und letztendlich keinen Erfolg hat.
Auch diesbezüglich hat man eingesehen, daß dringender Handlungsbedarf besteht. Bis dato, haben Verfahren bis zu 10 Jahre gedauert, wenn ein geschickter thailändischer Kollege sich der Sache annahm. Zur Beschleunigung wurden einige Gesetze geändert, andere modifiziert.

Insbesondere war auch die Behandlung von Grundstücken problematisch, da diese nach dem Land Act grundsätzlich keinem Ausländer gehören dürfen. Dies führt zu dem Problem, wie eine Grundschuld über ein Grundstück, das als Sicherheit dient, vollstreckt werden soll. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde der Civil- and Commercial Code entsprechend überarbeitet.

Natürlich wird es eine gewisse Zeit dauern, bis das Vertrauen der Investoren wieder hergestellt ist. Es ist offensichtlich, dass in der Vergangenheit wenig Augenmerk auf die vernünftige Absicherung von Forderungen gelegt wurde.

Allerdings ist dies auch in Deutschland nicht immer optimal geregelt, wenn ich hier an den Fall Schneider denke. Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich.
Natürlich ist Thailand, mit seinen 60 Millionen Einwohnern nicht der Nabel der Welt oder der Nabel Asiens. In China leben vergleichsweise 1,2 Mrd. Menschen, in Indien 1 Mrd. Menschen und in Indonesien 250 Millionen.

Das ändert nichts an der Tatsache, daß mit Blick auf die einzelnen Standortfaktoren gerade für einen Investor im produzierenden Gewerbe, dem die Löhne in Deutschland zu hoch sind, der Standort Thailand interessant ist.

Erlauben Sie mir, einige Standortfaktoren kurz anzureißen:
Löhne:
Für einen angelernten, durchschnittlich ausgebildeten Arbeiter zahlt man inklusive aller Sozialabgaben (AV, RV, etc.) ca. DM 10,--, höchstens DM 15,- pro Tag. Dafür bekommen Sie einen relativ motivierten Mitarbeiter, auf den Sie sich auch verlassen können.
In China kostet eine vergleichbare Arbeitskraft ca. 5,-- DM am Tag, in Myanmar ungefähr 1 US$.
Ein großes Textilunternehmen, das in Thailand eine beachtliche Produktion betreibt, hat mehrere Außenstellen in der Region, u.a. in China und in Myanmar. Dieses Unternehmen erfährt in der Praxis die länderspezifischen Unterschiede bzgl. der Qualität der Arbeiter, ihrer Qualifizierung und welche Art von "Ressourcen" weiterhin einbezogen werden können. Dabei wird deutlich, daß nicht die Lohnstruktur allein bei den Überlegungen, die einer Investition vorangehen, maßgebliches Entscheidungskriterium sein darf.
Und damit kommen wir vom Standortfaktor Arbeit zum Standortfaktor Infrastruktur.

Infrastruktur
Die Infrastruktur in Thailand ist im großen und ganzen nicht schlecht, wenn auch die optimale Lösung für den Verkehr in Bangkok noch nicht gefunden wurde.
Doch mit der Einführung des Sky Trains, der unter Mithilfe der KfW und Siemens gebaut wurde, hat sich die Verkehrssituation in der Hauptstadt entspannt. Die Fertigstellung der U-Bahn wird noch ca. 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Die Durchschnittsgeschwindigkeit der Autos in Bangkok ist erheblich höher als z.B. in Manila oder in Bombay. Ich selbst benoetige fuer die 8 km ins Buero morgens rund 30 Minuten.
Die Fahrt nach Patthaya oder zu einem der sehr modernen Industrial Estates, wo neben einigen multinationalen Konzernen auch viele deutsche Unternehmen angesiedelt sind, dauert rund 1 h.
Es gibt mehrere große Tiefseehäfen, die weiter ausgebaut werden.
Während in anderen Ländern, in denen es durchaus auch Industrial Estates gibt, gelegentlich der Strom ausfällt, erlebe ich das in Thailand nicht mehr als 2 Mal im Jahr und dann auch nicht länger als für 10 min.
Und damit zum dritten Standortfaktor: Sicherheit und Funktionsabläufe
Mit westlicher Arroganz ist in Thailand nichts zu erreichen.
Es gibt etliche Dinge, die in Thailand besser organisiert sind als in Deutschland oder grundsätzlich einfacher in der Handhabung sind.
Eine komplette Firmengründung dauert von der Idee bis zur letztendlichen Eröffnung 6 Monate. Man benötigt hierfür keine 52 Stempel wie in anderen Ländern, keine "under table money Zahlungen", und die Firma kann relativ problemlos zu 100% in ausländischem Besitz sein. Ausländer können unabhängig vom Alien Business Law, auf das ich gleich zu sprechen komme, über 100% der Firma als Anteilsinhaber verfügen. Dies gilt auch und diese Tatsache ist weitestgehend unbekannt- für Firmen im Einzelhandelssektor oder Beratungsunternehmen im Servicebereich mit einigen Abstrichen. In Thailand eine Firma zu gründen, ist also relativ einfach. Für eine Limited Company benötigen Sie, wenn es darauf ankommt, 3 Wochen. Ob das in diesem Tempo in Deutschland möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Wenn man bedenkt, wie sich Investoren in Thailand noch vor ca. 5 bis 8 Jahren abgesichert haben, ist die Entwicklung beachtlich.
Mir sind Verträge im zweistelligen Millionen DM Bereich bekannt, die auf 3 Seiten paraphiert wurden. Diese sind nach allen Regeln der Kunst falsch. Sie sind ohne Rechtsfallklausel und ohne Arbitration-Klausel. Frei nach dem Motto: Das Geschäft boomt zu 100%, da kann nichts schief gehen.

Hiezu ist anzumerken:
Erstens: Wenn früher im Investmentbereich einiges schief lief, so lag das auch daran, daß man nicht die notwendige Sorgfalt hat walten lassen. Möglicherweise wollte man auch Anwaltskosten sparen.
Zweitens: Manche Vorgänge konnten aufgrund des Alien Business Law und des Land Codes nur unzureichend bearbeitet werden. Diese Gesetze haben Ausländern den Erwerb von Eigentum grundsätzlich verboten. Der Land Code und der Civil Commercial Code werden nunmehr dahingehend geändert, dass es möglich ist, diese Grundstücke zumindest zu verwerten, sprich, sie können verkauft werden. Grundsätzlich gilt diese Regelung jedoch nicht für ausländische, vom B.O.I. geförderte Unternehmen. Ich werde darauf später nochmals zurückkommen. In Zukunft kann man wesentlich einfacher Grundstücke verwerten, allerdings dauert das im Durchschnitt immer noch ca. 2 Jahre.
Und damit kommen wir zur Kehrseite des neuen Alien Business Laws, des Bankruptcy Laws und des Chapter 11: Unternehmen werden nicht mehr ad hoc zerschlagen, sondern es wird versucht, sie in einer Zeitspanne von 3 Jahren zu sanieren. In dieser Zeit können Sicherheiten nicht verwertet werden. Telekommunikations- und Elektrizitätsunternehmen müssen weiterhin liefern, selbst wenn sie nicht unmittelbar bezahlt werden oder wenn Forderungen offen stehen. In Amerika überleben unter den genannten Bedingungen nur ca. 10% der Unternehmen einen solchen Sanierungsprozeß, - aber 10% sind immerhin besser als 0.
Erst wenn sich nach drei Jahren zeigt, daß das Unternehmen nicht überlebensfähig ist, kann der Glaeubiger seine Sicherheiten verwerten.
Leasing bzw. Maschinenleasing war schon immer möglich. Es gibt das Machinery Registration Act, welches festlegt, dass Maschinen dann verpfändet werden k
nnen, wenn diese registriert wurden. In der Praxis geschieht dies nur relativ selten, da das Verfahren weitgehend unbekannt und mit einigem Aufwand verbunden ist.
Es gibt mittlerweile deutsche Firmen, die in das Leasinggeschäft eingestiegen sind, wie z.B. debis oder die DEG, die jeweils zusammen mit anderen Unternehmen eine Leasinggesellschaft gegründet haben. Dies ist im übrigen ein neuer Geschäftsbereich, der auch in rechtlicher Hinsicht interessant ist.
Es gibt viele Möglichkeiten der Absicherung, wobei hier nochmals auf Bankgarantien verwiesen sei, da diese einfacher, schneller und billiger abzuwickeln und in jeder Hinsicht unkomplizierter sind als viele andere Hilfskonstruktionen.
Festzuhalten ist, daß Sie sich im Vorfeld Ihrer Aktivitäten unbedingt umfassend informieren sollten, damit Sie als Exporteur wirkungsvoll abgesichert sind und auf potentielle Probleme bei der riskanten Abwicklung von Geschäften vorbereitet sind.

Alien Business Law
Der Name mag zwar etwas abschreckend klingen, aber sie können davon ausgehen, daß Ausländer in Thailand positiv aufgenommen werden. Thailand ist ein extrem tolerantes Land im religiösen wie auch im privaten Bereich. Von dieser Toleranz kann man in jeder Hinsicht viel lernen, und diese Qualität der Thais nötigt mir immer wieder Respekt ab.
Böse Zungen behaupten, daß die Amerikaner seit Abschluß des Thai American Friendship Treaties auf eine Sonderbehandlumg bestehen, in dem Glauben, daß sie viel für Thailand getan haben. Das Alien Business Law, das zeitgleich entstand, verbot im wesentlichen alle Investitionen von Ausländern mit Ausnahme von reinen Produktionsvorhaben. Ausländern war damit jegliche geschäftliche Betätigung im Alleingang verboten. Die Geschäftstätigkeit von Ausländern war nur in der Form von Joint Ventures erlaubt - also einer GmbH, die zu 49% in ausländischer, zu 51% in thailändischer Hand liegt. Die Überlegung hierbei war, sowohl Geld als auch Know How nach Thailand zu holen. Diese Intention ist verständlich, und im Prinzip unterscheidet sich Thailand hier nicht von anderen Ländern.
Joint Ventures bergen jedoch erfahrungsgemäß potentielle Schwierigkeiten, die dann häufig auch auftreten. Das genannte Gesetzt wurde vom Ausland heftig kritisiert.
Dazu ist anzumerken, daß Thailand eine Demokratie ist und nicht wenige thailändische Unternehmen diesen "Schutz" vor ausländischen Unternehmungen begrüßt haben. In diesem Zusammenhang ein Beispiel: Ein französisches Unternehmen wollte eine Gruppe von Großhändlern aufkaufen. Die thailändische Industrie intervenierte trotz ihrer fehlenden Kapitalkraft, um zu verhindern, daß Ausländer die thailändische Innen- oder auch Wirtschaftspolitik bestimmen. Für ein amerikanisches Unternehmen hätte die Möglichkeit einer solchen Beschränkungen nicht gegolten.

Nicht zu vergessen ist, daß Thailand das GATT und das GATS ratifiziert hat. Dadurch ist Thailand gezwungen, seinen Markt zu öffnen in den Bereichen Infrastruktur und Telekommunikation, aber auch im Legal und Accounting Sektor. Derzeit ist es jedoch nicht zulässig, dass Ausländer Steuer- oder Rechtsberatung anbieten. Häufig wird dieser Service von ausländischen Firmen dann als "Investment Consulting" angeboten.

Was besagt nun das modifizierte Alien Business Law?
Ausländische Unternehmen dürfen nicht tätig werden:
in exotischen Bereichen, wie der Herstellung von Buddhafiguren, im Kunstgewerbesektor und ähnlichem
im Bereich der nationalen Sicherheit oder der Verteidigung
Booking und Accounting
diversen Servicebereichen
im Baugewerbe und Einzelhandel, es sei denn, die Investitionen betragen über 100 Millionen Baht (ca. 5 Millionen DM)
Thailand hatte schon immer ein sehr liberales Investitionsrecht. Vor allem im Vergleich mit anderen Ländern in der Region, verfügt Thailand über das liberalste Investment Promotion Law, das besagt, daß Unternehmungen, die seriös und über eine Mindestinvestitionsumme von ca. DM 500.000 verfügen
in fast allen Bereichen der Produktion
in sehr vielen Bereichen des Engineering,
in vielen Bereichen des Dienstleistungssektors
und in weiten Bereichen des Groß- und Einzelhandels
folgende Förderungen bekommen können:
100% der Anteile können in ausländischer Hand liegen
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen (innerhalb von 2 h) werden erheblich vereinfacht erteilt
legaler Landerwerb ist möglich, auch für den Managing Director
es werden sehr beachtlich Zoll- und Steuervergünstigungen gewährt
Anträge für diese Förderungen müssen beim Board of Investment (feasibility study) gestellt werden. Dabei muß der fachliche Nachweis erbracht werden, daß das Projekt für Thailand volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Man muß sich verpflichten, die thailändischen Mitarbeiter, die man beschäftigt, auch auszubilden. Der Erfahrung nach werden gut vorbereitete Anträge unbürokratisch und zügig bearbeitet und schnell genehmigt.
Einwurf: Wie steht es mit Eigentumserwerb? Wie wird mit stillgelegten Bauvorhaben, Investitionsruinen etc. verfahren?
In Thailand stehen viele Bürogebäude leer. In Thailand wurde während des Booms sehr viel Geld ausgegeben , das heute leider regelrecht"im Boden" steckt. Grund und Boden bzw. Die Gründungen sind extrem teuer. In den vergangenen 10 Jahren wurde in sehr vielen Fällen planlos gebaut. Es existierte lange Zeit überhaupt kein Markt- und Bedarfsresearch. Heute stehen unzählige der von Banken finanzierten Condominiums- und Bürohäuser leer. Was die Probleme und teilweise vorhandenen Lösungswege anbelangt, ist anzumerken: Die Banken haben diese Hochhäuser finanziert und verfügen über gewisse Sicherheiten in den Büchern, andernfalls müßten sie die Wohnungen komplett abschreiben. Das Problem ist jedoch, daß die in den Büchern registrierte Sicherheit weit über dem aktuellen Marktwert liegt. Infolgedessen können Banken ihre Condominiums schlecht verkaufen, denn während der qm Preis heute weit unter 1.000,-- DM liegt, beträgt der gesicherte Wert in den Büchern ca. DM 2.000,--. Werden diese Wohnungen zu einem qm Preis von DM 1.000,-- (ca. 30-40 Stockwerke x 10 Wohnungen = 300 bis 400 Wohnungen) verkauft, muß der gesamte Wohnhausblock mit DM 1.000,-- pro qm bewertet und abgeschrieben werden. In diesem Fall würde man sofort Verluste realisieren und genau das können sich viele Banken nicht leisten. Dies hat zur Folge, daß die Wohnungen weiterhin im Bestand gehalten und nicht verkauft werden.
Ich möchte auf ein weiteres Problem zu sprechen kommen: das Wohneigentumsgesetz.
Es existiert der sogenannte Condominium Act. Bis dato konnten 40% der Wohnungen in einem Gebäude in ausländischer Hand gehalten werden. Mittlerweile geht das zu 100%, d.h. 100% der Wohnungen können an Ausländer verkauft werden.

Wie verhält es sich nun mit dem Besitz der Grundstücke, auf denen sich die Wohnungen befinden?
Es gibt einige legale Varianten: Man kann eine Grundstücksverwaltungsgesellschaft gründen, allerdings im Modus 49% zu 51% oder bei großen Investitionen einen Fond auflegen. Hierfür würde man einen internationalen oder thailändischen Fond gründen, anlegen oder kaufen. Dieser würde die bebauten Grundstücke erwerben und dann wiederum verkaufen. Dieses Verfahren ist praktikabel, allerdings mit bestimmten Einschränkungen, nachdem in der Vergangenheit verschiedene Unternehmen versucht haben, in diesem Bereich schnell und nicht ganz seriös Geld zu verdienen: Häufig wurden Grundstücke vermarktet, für die hohe Anzahlungssummen -bis zu 60%- verlangt wurden und die letztendlich nie bebaut wurden. Dieser Mißstand wurde behoben, indem Gelder, die investiert werden sollen, nunmehr auf separate Konten eingezahlt werden müssen, so daß der letztendliche Käufer abgesichert ist. Aufgrund dieser schlechten Erfahrungen ist man vorsichtiger geworden und hat die genannten Kontrollmechanismen eingeführt, die u.a. auch die Beteiligung einer thailändischen Bank zumindest im Anfangsstadium erforderlich machen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass der Erwerb von 100% Eigentum an Condominiums durch Ausländer möglich ist. Ebenso können Grundstücke indirekt über eine Fondgesellschaft erworben werden.

Nur am Rande sei erwähnt, dass es auch außerhalb Bangkoks sehr schöne Anlagen gibt, die teilweise bereits fertiggestellt sind. Ich denke hierbei an die Urlaubsinseln Phuket, Kho Samui oder Kho Samet oder an das sich immer größerer Beliebtheit erfreuende Seebad Hua Hin.
Auch die Idee, in Thailand Altersruhesitze anzubieten, lohnt eine intensivere Betrachtung, da dies nach der neuen Gesetzeslage realisierbar ist.
In Thailand können kleine Häuschen mit ca. 60qm Wohnfläche für unter 100.000,-- DM erworben oder gebaut werden. Wie überall auf der Welt gilt auch hier, "you get what you pay for"! D.h., Sie können nicht erwarten, dass Sie für 60.000,-- DM ein qualitativ hochwertiges Haus bekommen. Andererseits ist Manpower in Thailand natürlich sehr preiswert zu bekommen.
Einer unserer Klienten baut gerade eine Hotelanlage in Phuket. Das Projekt ist in Thailand bei gleichem Standard etwa halb so teuer wie in Deutschland, wobei diverse Einrichtungsgegenstände importiert werden müssen, z.B. das Fitneß- und Küchenequipment. Für fast fertiggestellte Anlagen und Hochhäuser zahlen Sie derzeit zwischen 800,-- und 1.000,-- DM pro qm, bei nicht unbedingter "first class" Ausstattung. Bevor ich zum Steuerrecht komme, möchte ich noch auf einige spezielle Rechtsgebiete und auf die B.O.I. Investment Förderung eingehen. Ich meine, daß es letztere wirklich Wert ist, hier erörtert zu werden, da es meiner Ansicht nach im Grunde die einzig wirklich seriöse und empfehlenswerte Form des Engagements in Thailand ist.
Ich persönlich stehe Joint Ventures, also von Unternehmenszuusammenschlüssen, skeptisch gegenüber. Wenn diese Form von deutschen Unternehmen gewünscht wird, und ich die Frage stelle, warum man gerade diese Form wählt, wird häufig die Markterschließung als Grund genannt.
Ich denke, es ist einfacher, genau zu definieren was wirklich gebraucht wird . Um dem Wunsch der Markterschließung nachzukommen, kann ein entsprechender Vertrag abgeschlossen werden, um eine gewisse Flexibilität zu erhalten. Als Grundregel möchte ich festhalten:
Ein Joint Venture ist rechtlich legal, aber nicht notwendig.
Was das Steuerrecht betrifft, ist sicherlich interessant zu wissen, daß zwischen Deutschland und Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Einer der wirklich attraktiven Anreize der Investmentförderung durch das B.O.I. ist die Steuerbefreiung für Gewinne für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren und zwar beginnend ab dem Zeitpunkt, wo Einnahmen aus dem Projekt erzielt werden. Diese Regelung ist abhängig vom Bereich, in dem die Investition getätigt wird. Im wesentlichen gelten diese 8 Jahre für alle Geschäftsbereiche, die in einem Radius von 100 km um Bangkok getätigt werden.

Was bedeutet das?
Sie gründen ein Unternehmen, das produziert, ob ausschliesslich für den europäischen oder deutschen Markt ist dabei nebensächlich. Sie erwirtschaften Gewinne. Diese Gewinne sind komplett befreit von der Körperschaftssteuer wie auch von der 10%igen Quellensteuer . Dies bedeutet wiederum, daß Sie die gesamten Gewinne komplett z.B. nach Deutschland transferieren koennen. In Deutschland bleiben diese Gewinne interessanterweise ebenfalls steuerfrei und werden in das EK01 eingestellt. Solange Sie diese nicht aus dem EK01 ausschütten, haben Sie legal steuerfreie Gewinne erzielt. Sollten Sie die Gewinne aus Thailand über Beteiligungen bei einer Holding in Singapur oder Hongkong laufen lassen, können Sie diesen Effekt noch auf legale Weise potenzieren. Diese Steuerbefreiung gilt allerdings nur für Produktionsvorhaben, die in der sogenannten B.O.I. Zone 3 angesiedelt sind. (B.O.I. Zone1 = Bangkok; B.O.I. Zone 2 = der Speckgürtel um Bangkok; B.O.I. Zone 3 = Restgebiete). Diese steuerrechtliche Regelung hatte zur Folge, dass gerade in der Region um Rayong, ungefähr 150 km entfernt von Bangkok, diverse Industrial Estates entstanden sind, die momentan recht erfolgreich arbeiten. Die thailändische Regierung verfolgte dabei das Ziel, Gegenden zu fördern, die etwas entfernt von den üblichen Ansiedlungsgebieten liegen. Rayong hat sich so über die vergangenen Jahre hinweg zu einem hypermodernen Industriegebiet entwickelt. Eine 6-spurige Autobahn führt oberhalb einer bereits existierenden 8-spurige Autobahn in die Region.
Als Folge wird die gesamte B.O.I Förderung modifiziert. Ein Grund liegt darin, dass der IMF und die Weltbank moniert haben, daß durch diese Steuerbefreiung Thailand zu viele Steuereinnahmen verloren gingen. Trotz dieser Einwände hat Thailand sich dafür entschieden - aus unserer Sicht zum Vorteil- diese Steuerbefreiung grundsätzlich beizubehalten. Man ändert lediglich die Zonenaufteilung.

Anträge, die beim B.O.I. nach Juni/Juli 2000 eingehen, haben andere Förderungsvoraussetzungen. Das Augenmerk wird mehr als bisher auf Umweltbelange, Ausbildung etc.- gerichtet. Für größere deutsche Unternehmen sind diese Faktoren bereits gängiger Standard.

Zu erwähnen ist weiterhin, daß eine komplette Zollbefreiung besteht für alle Maschinen, die importiert werden. Mir ist z.B. ein Fall bekannt, in dem eine komplette Fabrik zollfrei importiert wurde.

Es gibt sogenannte "Export Processing Zones" Freihandelszonen, in denen kleine Fabrikgebäude schlüsselfertig gekauft werden können. Dort dauert der Containertransport inklusive Abfertigung von Port Bangkok bis zur Fabrik nicht länger als 24 h. Umgekehrt funktioniert der Export von Waren: Die gesamte Abwicklung ist in Gänze zollfrei. Allerdings dürfen dann nur maximal 5 bis 10% der Produktion auf dem Binnenmarkt verkauft werden. Bei "Nicht Processing Zones" können das gesamte Equipment und die Maschinen zollfrei nach Thailand eingeführt werden. Auf Rohmaterial, das in Thailand nicht erhältlich ist, werden für einen Zeitraum von bis zu 8 Jahren Zollreduktionen gewährt, die bis zu 75% betragen können. Die Zollsätze sind gerade gesenkt worden, sie liegen jetzt zwischen 5% und maximal 30 % und auf diese bekommen Sie einen Rabatt von bis zu 75%.
Außer Frage steht, daß eine arbeitsintensive Produktion in Deutschland sehr teuer ist. Wenn diese Produktion kein überdurchschnittliches Know-How verlangt, bietet sich die Verlagerung der Produktion ins Ausland an, dorthin, wo gewisse Produktionsstrukturen existieren und funktionieren. Man kann nach China gehen, wo besonders billige Arbeitskräfte zu finden sind oder auch nach Indien. Auch Indonesien ist billig. Es gibt durchaus einige Länder, die in Frage kommen, eines davon ist Thailand.
In Indonesien an einem Tag einen Container einzuführen dürfte z.B. schwierig sein. Die Produktion in Thailand ist sicherlich teurer als in China, aber dafür gehört der ausländischen Unternehmung das Grundstück und Sie können auf eine einigermaßen intakte Infrastruktur und auf ein funktionierendes Rechtssystem zurückgreifen.
Es gibt erstaunlich viele deutsche Unternehmen, die sich für Thailand als Standort in Südostasien entscheiden. Dabei handelt es sich um große Unternehmen aber auch um Mittelständler.

Im Bereich Infrastruktur haben sich durch die Privatisierung einige neue Möglichkeiten eröffnet, z.B. auch im Umweltschutzbereich, genauer im Bereich Müllverbrennung, was in Thailand seit 10 Jahren ein wichtiges Thema ist. In diesen Bereichen muß man bei offiziellen Ausschreibungen geduldig sein. Dabei ist zu bedenken, dass Bangkok eine Stadt mit 12 Millionen Einwohnern ist. Gerade deutsche Unternehmen sind an diesen Investitions- und Wirtschaftssektoren auf dem thailändischen Markt interessiert. Das Problem im Bereich Infrastruktur oder bei "Utilities" ist immer die Finanzierung und die Absicherung.

Was diese Hintergrundinformationen betrifft, bitte ich Sie, sich mit den Kollegen der KfW in Verbindung zu setzen.

Sollten Sie weitere Fragen haben, so bin ich über E-Mail ( info@lorenz.co.th.) zu erreichen und stehe Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unsere Kanzlei bietet ca. 20 Broschüren an, die detailliert informieren über Bereiche wie: Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Steuerrecht etc.. Diese Broschüren können wir Ihnen als Kopie oder auch per E-Mail zusenden.
Abschliessend möchte ich zum Schluß noch einmal betonen, daß Deutschland für Thailand ein wichtiger Handelspartner ist, genauer gesagt, ist Deutschland auf der Skala der Handelspartner die Nr. 4.

Es ist vor allem deutschen Automobilbauern zu verdanken, daß Deutschland ein hohes Ansehen genießt. Der Wunschtraum vieler Thailänder ist es, ein Automobil mit "dem Stern" zu besitzen. Ist es nicht erstaunlich, daß selbst der japanische Botschafter ein deutsches Auto fährt ? Umgekehrt ist es doch wohl für uns undenkbar, daß der deutsche Botschafter einen japanischen Wagen fährt. Dieses Detail soll nur zur Untermauerung für die Tatsache dienen, daß deutsche Unternehmen einen Bonus genießen. Deutsche Firmen haben es einfacher, als andere, sich auf dem thailändischen Markt zu etablieren. Mercedes-Benz-Porsche-BMW-VW-Audi das ist Musik in thailändischen Ohren und öffnet immer noch Türen. Ich persönlich habe den Eindruck, daß das Ansehen Deutschlands nach wie vor sehr positiv ist.

Sie sollten diese positive Einschaetzung für sich nutzen.
Damit bin ich am Ende meiner Ausführungen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

RA Michael Lorenz, Bangkok, Lorenz & Partner /Euro-Asia-Pacific-Forum Berlin, RA Eberhard J. Trempel, All Rights Reserved. Copyright, Euro-Asia-Pacific-Forum Berlin, Spichernstraße 15, 10777 Berlin, 2000. A wholly-owned subsidiary of the IASW-EWIV, HRA 26625 Amtsgericht Frankfrurt/Main, Association Incorporated.

DOSS International - Cairo

Ägypten

Der nordafrikanische Wirtschaftsraum, allen Partnern voran Ägypten, gewinnt mit den großen Herausforderungen der Globalisierung zunehmend eine erhebliche Bedeutung. Trempel & Associates haben sich ...

Brasilien

Aqui se fala portugues ! O Brasil e nossa pais querida !

Bulgarien

An der Schwelle zu Europa: Bulgarien, ein schwieriger, aber durchaus interessanter Standort

China

Doing Business and legal service in China ! Investment, Consulting, Strategy.

Finnland

Wirtschaft, Recht und Steuern

Griechenland

Die Akropolis in Athen. Standort unserer Partnerkanzlei.

Israel

Deutsch-Israelischer Wirtschaftsrat gegründet

Japan

Wirtschaftspartner Japan: Deutsches Recht in guter Tradition.

Macao

Portugals old gate way and fortress to China

Russland

Trempel & Associates widmen sich seit Ende 2001 wieder dem russischen Markt und der Hilfestellung bei der Markterschließung, Rechts- und Wirtschaftsberatung. Nach sehr negativen Erfahrungen bei der...

Schweiz

Schweiz: Sicherheit, Vertrauen, Vermögensanlage

Spanien

Der deutsch-spanische Rechts- und Wirtschaftsverkehr wird von uns seit einigen Jahren erfolgreich durch die Vernetzung bestehender Initiativen gepflegt. Die Landesvertretung der Balearen errichtete...

Thailand

RA Eberhard J. Trempel im Gespräch mit dem thailändischen Aussenminister Dr. Surakiart, Wirtschaftstag Thailand 2003 im "Preussischen Landtag" (Abgeordnetenhaus von Berlin).

Trade Advisor

RA Eberhard J. Trempel wurde vom Ministry of Commerce of Thailand zum Honorary Trade Advisor bestellt. In dieser Eigenschaft vertritt er Thailand in Deutschland bei der Förderung des bilateralen Ha...

Tuerkei

"Grenzen und Barrieren überwinden, indem man Brücken baut". Diesem bei Trempel & Associates vorherrschenden Motto folgend, war es nur eine Frage der Zeit, bis es zur Einrichtung eines Turkey Desk k...

United States

Die USA sind ein bevorzugter Investitionsstandort für alle wichtigen Industrien und Dienstleistungen. Auch dann, wenn an sich Investitionen in einer ganz anderen Region beabsichtigt sind, kann dies...

Vietnam

"Sozialismus ist die profunde wissenschaftliche Antwort auf Probleme, die im Kapitalismus gar nicht existieren" In den Jahren 1992 bis 1996 haben Trempel & Associates sich am Gemeinschaftsbüro der...

The Firm

TREMPEL & ASSOCIATES

TREMPEL & ASSOCIATES

Markterfolg China

Investment in Germany

Inheritance Law

social networks

  

Kanzlei Trempel bei Facebook Kanzlei Trempel bei GooglePlus Kanzlei Trempel bei tumblr Kanzlei Trempel bei twitter Kanzlei Trempel bei XING

Sie erreichen uns..

telefonisch unter: 030-2124860
oder 01723116595.
E-Mail: info@trempel.de