Markenschutz China
Trademark
Markenregistrierung und Eintragung in China
Die Registrierung einer Marke ("trademark") zur Sicherung des ausschließlichen Nutzungsrechts für eine Waren- oder Dienstleistung gegenüber Wettbewerbern unterliegt in China aus sprachlichen und kulturellen Gründen gewichtigen Besonderheiten. Die einfache Registrierung in "lateinischer Schrift" reicht selten aus, um auch einen Schutz in der chinesischen Sprache zu gewährleisten. Der absolute Schutz ist vielmehr nur dann gewährleistet, wenn in Wort, Bild und Schrift jeweils der lateinische und chinesische Sprachbegriff geschützt und eingetragen wurde.
Wird nur ein Begriff geschützt, kann ein Wettbewerber ohne weiteres die Übersetzung für sich schützen lassen und diese dann gegenüber dem eigentlichen Schöpfer mit der Folge verwenden, dass dieser an der Nutzung insoweit gehindert ist. Die Registrierung der Firma eines Unternehmens ist nicht mit der Markenregistrierung vergleichbar und völlig unabhängig hiervon.
Der Markenschutz kann wahlweise national beschränkt auf China in China oder international mit der Erstreckung auf China im Ausland nach den internationalen Abkommen beantragt werden, denen auch China beigetreten ist. Letzteres ist auch in Bezug auf einen chinesischen Namen möglich, wenn auch sinnvollerweise insoweit besser in Chinas direkt zu veranlassen. Die bloße Übersetzung einer ausländischen Marke in die chinesische Sprache wird selten zu einem befriedigenden Ergebnis führen, da dies schwerlich möglich ist.
Ausländische Unternehmen dürfen ihre Marken in China nicht selbst eintragen lassen, sondern müssen eine hierfür zugelassene inländische Agentur beauftragen.
Der Markenschutz beginnt mit dem Antrag auf Eintragung und wirkt vom Eintragungszeitpunkt zurück. Wettbewerber sind insoweit daran gehindert, eine gleiche Marke nutzen zu können. Bestehen allerdings gleichlautende oder ähnliche Marken, kann sich der Eintragungsprozeß aufgrund der Überprüfung des Vorrangs der beteiligten Rechte oder etwa erhobener Widersprüche und Einwendungen erheblich verzögern.
Die Vorprüfung des Bestehens etwaiger Kollisionen im Vorfeld eines Eintragungsbegehens ist empfehlenswert. Gleiche Probleme ergeben sich in Bezug auf Domainrecht, Urheberrechte, Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte etc.
Unser Service
Trempel & Associates ist Ihnen im Rahmen der professionellen Markterschließung bei der Schöpfung Ihres chinesischen Profils und Ihrer Marke in Wort, Bild und "Begriff" behilflich.
Auf die richtige Übersetzung, Begriffsassoziation und Verständnis kommt es an, denn der chinesische Kunde soll Ihren Ansatz doch auch nachvollziehen können. Wir helfen Ihnen bei der Registrierung und bei der Durchsetzung Ihrer Schutzrechte.