Macao

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Macao ist Europas älteste Enklave in Ostasien und seit 1999 wieder integraler Bestandteil der Volksrepublik China mit Sonderverwaltungsstatus. Anders als in Hongkong, wo englisch als Buisness Sprache durchgängig gesprochen wird, ist alte Verwaltungssprache in Macao im Rahmen der örtlichen Verwaltung darüber hinaus auch portugiesisch.

Mit nur 300.000 Einwohnern auf einer kleinen Fläche von 25,4 qm Kilometern und einer Grenze nach China von nur 340 m ist Macao allerdings ein nach wie vor schwächerer Standort für Investitionen von außerhalb. Macao ist und bleibt daher im Schatten von Hongkong in erster Linie touristischer Anziehungspunkt für Bürger als Hongkong oder aber vom Festland. Die Einreise nach Macao erfordert einen Reisepass. Noch immer. Die Laufzeit des Reisepasses muss noch mindestens 30 Tage vom Tag der Einreise an gerechnet sein.

Die Einreise mit der Hongkong Ride of Built ID Card dient Hongkongern als ausreichendes Dokument. Vorher beantragte Visa sind mit Ausnahme folgender Länder von allen Besuchern erforderlich. Befreit sind von der Visapflicht: Bürger aus Macao, Bürger von Andorra, aus Österreich, Belgien, Kroatien, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Ägypten, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Israel, Italien, Lettland, Libanon, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Südkorea, Spanien, Schweden, Tansania, Großbritannien. In den vorgenannten Fällen beträgt der Aufenthaltstitel bis zu 90 Tagen. Für weitere Nationalitäten bestehen Beschränkungen in Bezug auf die Dauer des Aufenthalts. Für die meisten anderen Nationalitäten gilt ein visafreier Aufenthalt von 30 Tagen. Für den dauerhaften Aufenthalt, die Arbeitsaufnahme oder aber ein Investment ist ein vorheriger Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beim Emigration Department von Macao einzureichen, dem Unterlagen über den Arbeitgeber, dessen Vermögensverhältnisse und die Möglichkeit beizufügen sind, diese Tätigkeit auch finanzieren zu können. Kapitalnachweise sind bei Eigeninvestitionen beizubringen.

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