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Existenzgründungsberatung

GmbH-Recht im Internet www.gmbhr.de; www.mandantspraxis.de; www.gmbhnetz.de; www.firma-ausland.de; www.frankfurt-main.ihk.de;

Der anwaltliche Steuerberater gilt seinem Selbstverständnis nach als der ideale Berater bei der Existenzgründung. Aktuelle Marktlage trägt dem nur ansatzweise Rechnung. Circa ein Drittel der Unternehmensgründungen sind der Federführung von Steuerberatern zu verdanken. Zwei Drittel des Marktes teilen sich die übrigen Dienstleistungsbereiche auf, die von Unternehmensberatern, Finanzierungsinstituten, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten repräsentiert werden. Der Marktansatz ist daher für Steuerberater im Wettbewerb mit anderen daher noch in erheblichem Umfang entwicklungsfähig. Die Gründe für die Marktsituation sind sicherlich vielschichtig. Ein wesentlicher Grund dürfte der Einfluss der Unternehmensberater auf die Gründungsplanung und Finanzierung sein. Angesichts der anhaltenden Eigenkapitalschwäche des deutschen Mittelstandes, einer immer undurchsichtiger werdenden Besteuerungssituation und eines kaum zu überschauenden Gestaltungswirrwarrs auf rechtlicher Ebene erwartet der potentielle Mandant die wesentliche Hilfe bei der Lösung der Kernfrage der Finanzierung nicht unbedingt vom Steuerberater. Sachliche Gründe hierfür gibt es sich nicht. Dabei ist qualifizierte Hilfe bei der Gründungsplanung Grundvoraussetzung für den Erfolg, liegt die Dunkelziffer des Scheiterns einer Unternehmensgründung immer noch bei rund 50 % aller Gründungen überhaupt. Nach dem Ende des Börsenbooms in Deutschland und den veränderten Refinanzierungsbedingungen nach Basel II stehen die Frage der Finanzierung eines Gründungsvorhabens, die Frage der rechtlichen Ausgestaltung, der Planung und Risikovorsorge heute im Vordergrund einer Unternehmensgründung und Durchsetzung. Dabei hat die Gestaltung zunehmend auch das Risiko eines Scheiterns und die sich daraus ergebenden Konsequenzen auf den Gründer selbst, seine Familie und seine weitere Perspektive zu gewährleisten.

Gründungsansätze

Ermittlung der wesentlichen Gründungsansätze und Überprüfung der Realisierbarkeit

1. Auf der ersten Stufe der Beratung ermittelt der Steuerberater die Ziele und den Willen des Gründers mit Rücksicht auf die Frage ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen das Gründungsvorhaben realisierbar ist. Zugleich erfolgt eine Bestandsaufnahme in bezug auf die persönliche Geeignetheit des Gründers, die Kapitalausstattung, den Kapitalbedarf, die angenommenen Marktperspektiven und Prognosen, die Feststellung der wesentlichen rechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie der in frage kommenden Gestaltungsansätze.

2. Die Machbarkeitsstudie (Feasibility Study)

Die sogenannte Machbarkeitsstudie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Kapitalakquisition in bezug auf Fördermittel, Eigenkapitalhilfe und Fremdkapital. Hier werden alle externen aber auch internen Voraussetzungen für den Unternehmenserfolg standarisiert überprüft, Schwachstellen ermittelt und Risikovermeidungsstrategie konzeptioniert. Ein zentraler Prüfungspunkt ist die persönliche und berufliche Eignung des Unternehmers. Die fachliche Qualifikation sowie der gesetzlich erforderliche Auszug sind regelmäßig keine ausreichende Grundlage für eine angestrebte Fremdfinanzierung. Unter heutigen Bedingungen muss ein Gründer zunehmend auf die rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen eines Unternehmensengagements aber auch die Folgen von Risiken überschauen, einschätzen und beantworten können. Die Auseinandersetzung mit der Wettbewerbs- und Marktsituation und den Entwicklungsbedingungen des Gründungsansatzes gehört ebenso zu den Kernaufgaben der Beratung wie die Diskussion der optimalen Rechtsform unter steuerlichen und rechtlichen Bedingungen. Mit Rücksicht auf die Gewerbesteuer ist auch der Standort zu diskutieren. Gleiches gilt in bezug auf die Förderung von Investitionen oder aber die Schaffung kommunaler Infrastrukturen in Bereichen, die eine gezielte Wirtschaftsentwicklung beinhalten: IT-Services; Media-Parks; Biotechnologiezentren; Technologiezentren; Ärztehäuser etc.

Schließlich ermittelt der Steuerberater anhand des vorhandenen Eigenkapitals, etwaiger Sicherheiten und der öffentlichen Förderprogramme den Kapitalbedarf für das Gründungsvorhaben und die zur Verfügbarkeit stehenden Finanzmittel der öffentlichen Hand gleich welcher Herkunft, die in aller Regel über die Hausbanken in Anspruch zu nehmen sind.

Auflösung einer Ansparrücklage



Wird das entsprechende Wirtschaftsgut, für das eine Rücklage gebildet wurde, angeschafft oder hergestellt, ist die Rücklage im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung zwingend in Höhe von 40 % der tatsächlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnerhöhend aufzulösen. Dabei ist unerheblich, welche AfA in Anspruch genommen wird. Allerdings werden der Gewinn aus der Auflösung der Rücklage und die AfA im ersten Jahr oft korrespondieren, so dass sich unterm Strich in diesem Fall keine Gewinnerhöhung ergibt.

Sind die beabsichtigten Investitionen und die später tatsächliche Investition nicht gleichartig, ist die Rücklage spätestens am Ende des zweiten Wirtschaftsjahres, dass auf die Bildung folgt, gewinnerhöhend aufzulösen.

Bei einer Betriebsveräußerung bzw. Betriebsaufgabe sind die in den Vorjahren gebildeten Ansparabschreibungen im Jahr der Veräußerung oder Aufgabe gewinnerhöhend aufzulösen. Der dabei entstehende Gewinn rechnet nicht zum Veräußerungsgewinn.

Existenzgründerrücklage

Die Existenzgründerrücklage wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:

Die natürliche Person darf innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Wirtschaftsjahr der Betriebseröffnung weder an einer Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mehr als 1/10 beteiligt gewesen sein, noch Gewinneinkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit erzielt haben.

Begünstigt sind Betriebsgründungen von Existenzgründern. Dabei ist es nicht erforderlich, dass ein neuer, bisher nicht existierender Betrieb gegründet wird. Auch der entgeltliche Erwerb eines Unternehmens ist eine Betriebseröffnung.

Die Übernahme eines Betriebes im Wege der vorweg genommenen Erbfolge ist keine Existenzgründung.

Bei Existenzgründungsrücklagen können im Wirtschaftsjahr des Abschlusses der Betriebseröffnung und in den 5 folgenden Wirtschaftsjahren gebildet werden.

Die Summe der am jeweiligen Bilanzstichtag des Zeitraumes bestehende Ansparabschreibungen darf den Höchstbetrag von 307.000,-€ nicht überschreiten.

Nach Ablauf des Gründungszeitraums gilt am jeweiligen Bilanzstichtag der Höchstbetrag von 154.000,-€ gemäß 7g Abs. 3 Satz 5 EStG.

Am Ende des Investitionszeitraumes (Zeit bis zum Ende des 5. auf die Bildung der jeweiligen Existenzgründungsrücklage folgenden Wirtschaftsjahres) besteht die Pflicht zur Gewinnerhöhenden Auflösung der Existenzgründerrücklage.

Bei der Auflösung der Existenzgründerrücklagen sind die Regelungen zum Gewinnzuschlag nach 7g Abs. 5 EStG nicht zu beachten, dass heißt es ist kein Gewinnzuschlag vorzunehmen, wenn keine begünstigten Wirtschaftsgüter innerhalb des Investitionszeitraumes angeschafft oder hergestellt worden sind.

Rücklagenbildung, Ansparrücklage und Existenzgründerrücklage

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 25.02.2004 (IV A 6-S 2183b-1/04) umfassend zu Zweifelsfragen bei sogenannten Ansparabschreibungen nach 7g Abs. 3ff. EFtG Stellung genommen. Neben den Voraussetzungen für eine Rücklagenbildung, die Rücklagenauflösung, den Gewinnzuschlag werden die Besonderheiten bei der Gewinnermittlung bei Überschussrechnern genau erläutert. Besonders widmet sich das Schreiben der sogenannten Existenzgründerrücklage, vgl. www.BMF.de/Steuern/Aktuell-.484.23178/Artikel/Zweifelsfragen-zu-Ansparabschr.htm. Das BMF schreibt in Auszügen:

"Bildung einer Ansparrücklage"

- Ansparabschreibungen dürfen lediglich Betriebe bilden, die aktiv am Wirtschaftsverkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne werbende Tätigkeit ausüben. Bei einer sogenannten Betriebsverpachtung im Ganzen ist die Ansparrücklage ausgeschlossen.

- Personengesellschaften können Ansparabschreibungen sowohl im Gesamthandvermögen als auch im Sonderbetriebsvermögen vornehmen. Bei der Prüfung des Größenmerkmals sind die Gesamthandvermögen und das Sonderbetriebsvermögen zusammenzurechnen.

Ansparabschreibungen können für die künftige Anschaffung oder Herstellung von neuen beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens vorgenommen werden.

Auch die beabsichtigte Anschaffung und Herstellung eines geringwertigen Wirtschaftsgutes berechtigt zur Bildung einer Rücklage.

Die Rücklagenbildung im gleichen Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes ist nicht möglich.

Eine Rücklage kann nur gebildet werden, wenn das Wirtschaftsgut voraussichtlich angeschafft oder hergestellt wird. Die Verhältnisse am Ende des Wirtschaftsjahres der Rücklagenbildung müssen die Durchführung der Investition noch möglich erscheinen lassen.

Für die Bestimmung der Betriebsgrößenmerkmale im Fall einer Betriebsaufspaltung gilt, dass das Besitz- und das Betriebsunternehmen getrennt zu beurteilen sind.

Die Bildung und Auflösung einer Ansparrücklage muss in der Buchführung verfolgt werden können. Jede einzelne Rücklage ist getrennt zu buchen und zu erläutern. Die voraussichtliche Investition ist genau zu bezeichnen. Sammelbezeichnungen wie "Maschinen" oder "Fuhrpark" sind nicht ausreichend.

Die Dokumentation der jeweiligen Rücklage ist zeitnah, dass heißt im Zusammenhang mit der Rücklagenbildung vorzunehmen.






Gewinnzuschlag

Nach 7g Abs. 5 EStG ist ein Gewinnzuschlag vorzunehmen, wenn kein begünstigtes Wirtschaftsgut innerhalb des Investitionszeitraumes angeschafft oder hergestellt worden ist.

Für jedes volle Wirtschaftsjahr, in dem die Rücklage tatsächlich bestanden hat, ist der Gewinn um 6 % des aufgelösten Rücklagenbetrages zu erhöhen. Entsprechendes gilt bei sogenannten Rumpfwirtschaftsjahren. In diesen Fällen kommt eine anteilige Ermittlung des Gewinnzuschlages nicht in Betracht.

Eine Rücklage hat auch dann ein volles Wirtschaftsjahr bestanden, wenn sie buchtechnisch bereits vor dem Bilanzstichtag aufgelöst wurde (BfH Urteil vom 26.10.1989, Bstbi 90 II, 290) oder einem Rumpfwirtschaftsjahr zuzurechnen ist (siehe hierzu auch die Verfügung der OFD Koblenz vom 28.01.2004, DB 04, 461).

Förderkredite

Im Bereich der Vergabe öffentlicher Fördermittel bis hin zur Eigenkapitalhilfe hat sich in den letzten Jahren ein kaum noch zu durch schauender Dschungel unterschiedlichster Fördertöpfe und Förderträger entwickelt, der nicht nur für den Laien unüberschaubar ist. Auch das Bestehen von Fördermöglichkeiten alleine nicht heute nicht Garantie dafür, dass auf die Mittel letztlich zurückgegriffen werden kann. Da auf die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel bei der Eigenkapitalhilfe oder Co-Finanzierung regelmäßig kein Anspruch besteht, wenn die Mittel aus öffentlichen Trägerschaften stammen, gewinnt die Nähe des Beraters zu den Entscheidungsträgern der Fördermittelvergabe aber auch zum Markt in bezug auf Zeit, Raum und vor allem den richtigen Zeitpunkt entscheidende Bedeutung.

Nach wie vor hinderlich ist die Tatsache, unterschiedlicher Vergabestellen und Kriterien, die selbst innerhalb eines Bundeslandes oft fundamental von einander abweichen. Die Nichtberücksichtigung der spezifischen Vergabekriterien bei der Berichterstattung, der Antragstellung und Plangestaltung führt nicht selten zu einem Scheitern des Gründungsansatzes, der an sich nicht notwendig ist.

Ziele der Unternehmensgründung

Ergebnis der positiven Überprüfung der Machbarkeitsstudie ist die Festlegung eines Maßnahmeplans zur Umsetzung des Gründungsvorhabens. Der Maßnahmeplan hat dabei stets zu gewährleisten, dass die Umsatzplanvorgaben in jeder Hinsicht eingehalten werden. Unnötige Verzögerungen bei der Umsetzung des Unternehmenskonzeptes bringen nicht nur die Planannahme durcheinander. Sie gefährden auch die positive Unterstützung und Umsetzung des Unternehmenskonzepts insgesamt. Nicht eingetretene Planannahmen stellen die Professionalität der Planung selbst in Frage und beeinflussen die Risikobereitschaft der Kapitalgeber insgesamt negativ.

Das Finanzierungssystem in Deutschland ist traditionell auf dem Ziel einer Anlagenfinanzierung aufgebaut. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes, der sogenannten Anlaufphase bis hin zum Aufwand für den Vertrieb spielt mit Rücksicht auf Besicherungsfragen eine untergeordnete Rolle. Dabei kann als goldene Regel der Unternehmensberatung und Sanierung festgestellt werden, dass der Aufwand zur Ingangsetzung eines Betriebs, der Aufwand für das Marketing und den Vertrieb, je nach Unternehmensgegenstand ein vielfaches der Anlageninvestition übersteigen kann. Für den Berater kommt es daher darauf an, den Kapitalbedarf für die Anlaufphase einerseits und den Aufbau des Vertriebs andererseits realistisch einzuschätzen und die dabei entstehenden Kosten detailgenau zu ermitteln. Die Chance zur ausreichende Finanzierung des Gründungsvorhabens hat der Existenzgründer nur einmal. Da weitere Kreditmittel in aller Regel nur für die Geschäftserweiterung auf der Basis eines Rendite starken Unternehmens akquirierbar sind, bedarf der Gründungsansatz in bezug auf die Produktion, das Marketing und den Vertrieb die größere Aufmerksamkeit. Im Bereich der Forschung und Entwicklung wird eine Finanzierung des Gründungsansatzes ohne Risikokapital nicht möglich sein. Dessen ungeachtet hat der Berater aber auch hier in diesem Segmenten sicherzustellen, dass der Produktionsbetrieb einerseits, Marketing und Vertrieb andererseits jeweils gesondert betrachtet und finanziert werden müssen. Vor allem im Bereich der Medizintechnik und Biotechnologie ist nicht selten festzustellen, dass der Frage des Vertriebs und der realistischen Einschätzung der Absatzmöglichkeiten kaum Bedeutung beigemessen werden. Fixiert auf die Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel erweisen sich Gründer hierbei nicht selten als absolut ungeeignet, einen Vertriebsaufbau zu gewährleisten, soweit es nicht im Rahmen der Gründungsplanung gelingt durch eine strategische Partnerschaft die Vertriebs- und Absatzfrage auf den Erfolgsfall zu organisieren.

Förderprogramme der Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und ihre Bankengruppe präsentiert ihr Leistungsangebot im Internet auch in bezug auf bestehende Förderprogramme, die für Existenzgründer interessant sind. Informationen zum Thema Bauen, Wohnen, Energiesparen, Umweltschutz, Bildung, Infrastruktur, Nachfolgeregelung- und Übernahme, Existenzgründung sind hier unter www.kfw.Foerderbank.de erhältlich. Alle wichtigen Formulare für die Beantragung können hierbei heruntergeladen werden.

Förderung nur für Frauen

In den letzten Jahren gewinnt die gezielte Unterstützung von Frauen beim Start in die Selbständigkeit durch Bund und Länder zunehmend an Bedeutung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung, für Senioren, Frauen und Jugend sowie wie Wirtschaft und Arbeit haben eine gemeinsame Agentur speziell für Gründerinnen eröffnet. Durch die gezielte Förderung soll der Anteil der Frauen an den Gründervorhaben erhöht werden (Zentrale Hotline: 01805-2290 22).

Produktions- und Kapazitätsplanung

Produktivität, Auslastung und Umsatzerfolg entscheiden, ein richtiges Verhältnis vorausgesetzt über den Unternehmenserfolg. Der Gründungsberater hat die Frage der maximalen Kapazitätsauslastung, die ausreichende Kapazitätsauslastung aber auch den laufendenden Betriebsbedarf zu ermitteln, der zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist.

Personalplanung

Der richtige Mitarbeiter zur richtigen Zeit ist einzuplanen. Gegenstand der Mitarbeiterplanung ist nicht nur die Ermittlung der etwaigen Kosten, des Einstellungszeitraums, sondern vor allem auch die Festlegung der Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsbefugnisse. Schließlich ergibt sich aus der Planung auch der Aufwand, der für die Mitarbeiterakquisition in der Planungsrechnung einzustellen ist. Während gängige Unternehmensplanungstools die Berücksichtigung dieser Position rein rechnerisch als Standard beinhalten, fehlt die Arbeitsplatzbeschreibung, das Anforderungsprofil sowie der erforderliche Aufwand der Akquisition in aller Regel. Schließlich ist auch der zeitliche Aufwand, der die Geschäftsführung bzw. den Gründer bindet, planungsseitig aufzunehmen. Es wäre in diesem Zusammenhang äußerst schädlich, gängige Planungsmuster und Beschreibungen pauschal zu übernehmen. Mitarbeiterplanung heißt auch Menschenführung und hat zu gewährleisten, dass der für die Unternehmenskultur "richtige" Mitarbeiter beschäftigt wird. Dabei gilt der Erfahrungsgrundsatz, dass die Weiterentwicklung aus eigenem Bestand in wesentlichen Leistungsbereichen erfolgversprechender ist, als die Beschäftigung externer Dritter.

Sachmittelausstattung

Unter dem Stichwort Sachmittel oder technische Ausstattung geht es nicht nur um die Auswahl und Finanzierung der für den Geschäftsbetrieb des Gründungsvorhabens notwendigen Sachmittel. Es geht hierbei vor allem um die Frage des "wirklich" erforderlichen. Nicht nur die Auslastung des Anlagevermögens, sondern ihr wirklicher Wert für den Geschäftserfolg ist von Bedeutung. "Weniger ist manchmal mehr" ist die Devise. Hohe Abschreibungen in der Gründungsphase können dabei zwar steuerlich vorteilhaft sein, bei negativen Erlöserwartungen oder Marktveränderungen erweist sich ein hohes Abschreibungspotential unter dem Renditegesichtspunkt jedoch nicht selten als besonders nachteilig. Die optimale Auslastung des für den Geschäftsbetriebes angemessenen aber auch erforderlichen Anlagevermögens sollte daher Prämisse sein. Alternativen zum Kauf, sei es durch Auslagerung oder Kooperation sind ebenso zu prüfen, wie die Miete oder aber ein Leasing. Je früher der Gründer durch eine geschickte Investition die Gewinnschwelle erreicht, desto höher wird seine Wertschätzung bei den Banken und die Möglichkeit den geschäftlichen Erfolg weiter auszubauen.

Marktanalyse

Obwohl die genaue Analyse des Marktes zur eigentlichen Aufgabe des Gründers selbst gehört, übernimmt der Berater bei der Überprüfung des Gründungsansatzes hier "die Rolle der Banken". Die Auseinandersetzung mit dem örtlichen, regionalen, überregionalen oder im Einzelfall internationalen Markt gehört ebenso dazu wie die Informationsbeschaffung in bezug auf die Entwicklung der Branche, des Geschäftsfeldes oder aber auch der gesamten Industrie. Die Angaben von Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammern, Fach- und Berufsverbänden aber auch die Informationen derjenigen Fach- und Wirtschaftspresse sind ebenso auszuwerten wie amtliche oder aber private Statistiken, Jahrbücher, Kommunen oder Gemeinden, Universitäten, und anderen. Der Maßstab ist jeweils der Branchenführer bzw. die Lage des Berufsfeldes.

Qualität, Preis und Gebrauchswert sind entscheidende Kriterien für die Marktdurchsetzung. Die Diversifizierung der Berufsfelder und die Erschließung neuer Leistungs- und Dienstleistungsbereich ist zu berücksichtigen. Schließlich erlaubt die Wettbewerbsanalyse im Internet die Beantwortung der Frage, wie ist die Konkurrenz aufgestellt. Von besonderer Bedeutung ist die Beantwortung der Frage, wie reagiert der Kunde und worauf reagiert er? Das Einkaufs- und Auftragsverhalten ist ebenso zu analysieren wie die Gewohnheit und das Bestehen langjähriger Vertrags- und Dienstleistungsbeziehungen. In den meisten Fällen beruhen vertragliche Beziehungen zwischen Unternehmen auf dem Markt auf persönlichen Beziehungen. Die Herstellung einer persönlichen Beziehung zum potenzialen Kunden oder Auftraggeber über kreative Marketingtools bedarf daher einer erhöhten Aufmerksamkeit. Werbung, Promotion, Testangebote, Sonderangebote sind nicht immer die geeigneten Tools zur Markterschließung.

Steuerberaterkammer

Bundessteuerberaterkammer

Die Bundessteuerberaterkammer bietet unter ihrer Adresse www.bstbk.de ein Informationsskript unter dem Titel "Gründungsberater durch den Steuerberater zum Download" bereit. Die Adresse lautet: www.bstbk.de/muster_stbk/oeffentlich-pdf/3.2/gruendungsberatung.pdf. Siehe auch: Hilfe vom Steuerberater.

Soll- und Ist-Vergleich



Gründungsplanung

Nicht nur bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel erfolgt seitens der finanzierenden Banken eine periodenabhängige Überprüfung der Planungsdaten anhand der tatsächlichen Istzahlen. Der Steuerberater hat den Gründer auf diese zu erwartende Überprüfung und die damit einhergehenden Dokumentationspflichten hinzuweisen. Nicht selten scheuen Gründer nach erfolgreicher Kapitalakquisition die dauernde qualifizierte Beratung auf hohem Niveau mit teilweise fatalen Konsequenzen. So werden Banken immer restriktiver, wenn betriebswirtschaftliche Auswertungen nicht zeitnah erstellt, Bilanzen nicht rechtzeitig festgestellt und Steuererklärungen abgegeben werden. Zu dem hat der Gründer in aller Regel etwaige Abweichungen vom Planansatz zu begründen und gleichzeitig darzulegen, durch welche Maßnahmen er bei negativer Entwicklung die Planansätze wieder zu erreichen gedenkt.

Gründungsberatung des Bundes

Die Gründungsberatung wird ständig gefördert. Zuschüsse werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gewährt. Voraussetzung der Förderung ist die Beantwortung der Frage, ob das Gründungsvorhaben zu einer tragfähigen Vollexistenz führt, die Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichtes (Machbarkeitsstudie) sowie die Rechnungsausstellung und Bezahlung vor Beantragung des Zuschusses.

Erstattet werden maximal 50 % der für die Beratung in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500,00 € weitere Zuwendungen sind auf Antrag allerdings ohne Anspruch in der Folge Zeit denkbar (Existenzaufbauberatung).

Tipps im Internet

Gründungstipps im Internet

Zur Frage der Gründungsberatung finden sich mittlerweile kaum noch überschaubare Angebote im Internet, von denen die wenigsten kommerzieller Art sind und auf das Eigeninteresse des Anbietenden zielen. Hilfreich sind folgende Internetangebote:

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit: www.bmwi.de/homepage/existenzgründer/finanzierung/gründungsfinanzierung.jsp

Die Seite enthält eine Unmenge von Informationen für Existenzgründer, zu Softwarepaketen, Förderdatenbanken und Beratungshilfen.

www.mittelstandsbank.de (KfW)

Die aus der deutschen Ausgleichsbank hervorgegangene Mittelstandsbank repräsentiert neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau den Förderansatz des Bundes in bezug auf die Abgabenkapitalhilfe, die Existenzgründung, die Betriebserweiterung, die Nachfolge aber auch die Auslandsinvestition.

Im Internet bieten sich die Seiten www.dta.de; www.kfw.de; www.mittelstandsbank.de; als Informationsdatenbanken an. Hier finden sich auch spezielle Förderangebote wie beispielsweise Frauen, Handwerker oder aber übernehmer.

DATEV

Ein umfassendes Angebot für Berater aber auch Mandanten enthält die DATEV. Spezielle Checklisten für die Existenzgründungsberatung und Softwarepakete sind hier abrufbar. Alle wesentlichen Informationen zur Marktanalyse, Wettbewerbssituation und zum Branchenvergleich können über Sonderpools erfragt werden.

Handels- und Steuerbilanz

Aus der Insolvenz und der Sanierungsberatung ist bekannt, dass nicht wenige vor allem mittelständische Unternehmen lediglich eine Steuerbilanz erstellen und sich der Berater nicht einmal die Mühe macht, die unterschiedlichen Gestaltungsformen und Wahlrechte von Handels- und Steuerbilanz zu erörtern. Mit teilweise verheerenden Konsequenzen. Für die Frage der Risikobegrenzung, der Risikovorsorge und der Erarbeitung von Szenarien im Krisenfall ist die Handelsbilanz von fundamentaler Bedeutung. Der Überschuldungsstatus wird in aller Regel aus der Handelsbilanz entwickelt und ist daher nicht selten deshalb fehlerhaft, weil die sich nach dem Handelsrecht ergebenen Gestaltungen nicht berücksichtigt wurden. Der vorsorgende Steuerberater wird daher auf das Erfordernis der Erstellung einer Handelsbilanz drängen und den Gründer auf das Risiko der bloßen Erstellung einer Steuerbilanz in Krisenfall hinweisen.

Planungszeiträume

Planungsräume und Darstellung

Prognose der betrieblichen Erfolgs- und Finanzplanung sowie die Ermittlung der im Zusammenhang mit dem Gründungsvorhaben relevanten Finanzparameter zählt zu den schwierigen Aufgabenstellungen für den Berater. Für Finanzinstitute von zentraler Bedeutung ist die Ermittlung der Gewinnschwelle innerhalb eines relativ überschaubaren und realistischen Zeitraums. Je weiter dieser Zeitpunkt in der Zukunft liegt, desto schwieriger gestaltet sich die Fremdfinanzierung, desto höher ist der Eigenkapitalbedarf. In der Praxis hat sich ein Planungszeitraum von drei bis fünf Jahren Kernzeit als maßgeblich herausgestellt, innerhalb dessen der Break Iven erreicht werden muss. Bei hohen Anlageninvestitionen im industriellen Bereich oder in der Forschung ist darüber hinaus eine längerfristige Planung zu erstellen, die unter Berücksichtigung der zu erwartenden Abschreibungen zumindest transparent macht, wann und wie sich die Verhältnisse des Unternehmens in der Zukunft erweisen werden. Insbesondere muss die Planung auch den Nachweis erbringen, dass Tilgungs- und Tilgungsleistungen und Steuerzahlungen aus den kalkulierten Überschüssen erwirtschaftet werden können. Nicht selten fehlen dezidierte Angaben hierzu in Planungsrechnungen überhaupt.

Szenarien die unterschiedliche steuerrechtliche Gestaltungen einerseits aber auch alternative Finanzierungen andererseits berücksichtigen, ergänzen die Unternehmensplanung und Risikovorsorge. Ein steter Blick auf den Branchendurchschnitt, die Wettbewerber im In- und Ausland aber auch die Marktentwicklung in bezug auf Preise und Absatz ergänzt die Planung darüber hinaus.

Kapitalausstattung

Die Kapitalausstattung und Finanzierung in das Gründungsvorhaben muss die Absicherung des Gründers und seiner Familie in bezug auf das zum Leben erforderliche beinhalten. Die Sicherung des dauernden Lebensunterhalts sowie aller erforderlichen Vorsorgemaßnahmen muss schon mit Rücksicht auf den Worst Case mit größer Sorgfalt gewährleistet werden.

Kostenrechnung und Wettbewerbssituation

Die Ermittlung der Selbstkosten, die Kalkulation des Brutto- bzw. Nettoverkaufspreises von Produkten und Dienstleistungen sowie die Erstellung von Kostenanalysen im Vergleich zu Branchendaten ist zwingend. Die Datenbanken der wichtigsten Dienstleistungen der Dienstleister für Steuerberater wie der DATEV oder der Kreditreform können hierbei sinnvolle Hilfemittel sein.

Unternehmenskonzept

Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Gründungsvorhaben ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Chancen und Risiken bei Beobachtung des Marktes, Überprüfung der Qualifikation des Gründers, der finanziellen Möglichkeiten und Marktperspektiven sind hierin zu berücksichtigen.

Erfolgsfaktoren

Wesentliche Faktoren eines Erfolgs sind

die Persönlichkeit des Gründers,
das fachliche know how,
das familiäre Umfeld,
der finanzielle Bedarf,
die steuer- und sozialgesetzlichen Rahmenbedingungen und Konsequenzen,
das rechtliche Konzept,
die Risikovorsorge,
das Risikomanagement,
die Disziplin bei der Umsetzung der Planvorgaben und deren Kontrolle.

Nach wie vor gilt im unternehmerischen Leben, dass die Qualität eines Gründungsvorhabens nicht von der Qualität des Beraters, sondern von der Qualität des Gründers abhängt, der in der Lage ist, die Ergebnisse der externen Beratung in seiner Unternehmenspraxis zu überführen und erfolgreich umzusetzen.

Durch das Angebot zur Übernahme der steuerlichen Beratung, der Finanzbuchhaltung, der Lohnabrechnung oder der Hilfestellung bei allen betriebswirtschaftlichen oder sozialrechtlichen Fragestellungen erweist sich vor allem der Steuerberater als strategischer Partner der Unternehmensgründung bei der Sicherung des Soll-Ist-Vergleichs und der sonstigen Planvorgaben. Wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation ist jedoch ein kooperativer Ansatz zwischen Berater und Gründer, der eine dauerhafte Kommunikation auch in bezug auf die Unternehmensentscheidung beinhaltet. Eine nicht zeitnahe Kontrolle der Ist-Situation ist nicht nur risikoreich sondern erschwert die Veränderung einmal falsch gestellter Weichen nicht unerheblich. Während die Ermittlung der betriebswirtschaftlichen Kennzahlen und Daten für die Erstellung einer Planrechnung, einer Liquiditätsplanung, einer Plangewinn- und Verlustrechnung oder Planbilanz noch zu den relativ gängigen Beratungsansätzen des Steuerberaters gehören, stellt sich die Frage bei der Einschätzung des Unternehmensgegenstandes, der Markt und Wettbewerbssituation, den Marktannahmen, der sonstigen externen und internen Faktoren für den Gründungserfolg anders dar. Hier kann der Steuerberater nicht nur im Rahmen der Plausibilitätsprüfung überzeugen und gegebenenfalls hinterfragen, sondern im Rahmen der Plausibilitätsprüfung selbst die beratende Federführung bei der Feststellung der Plausibilität von Entwicklungsangaben gewährleisten.


Kleinkram

Honorare - Ganz wichtig
Der zeitliche Aufwand, die verschiedenen Gegenstände und die Komplexität des Beratungsgegenstandes erlauben keine standarisierte Honorierung, sondern eröffnen den Spielraum für eine flexible Honorargestaltung, die sich in aller Regel an Pauschalsätzen und den jeweiligen Phasen der Beratung orientieren wird. Obergrenze für ein auf dem Markt durchsetzbares Honorar sind einerseits die Förderhöchstsätze öffentlicher Gründungsförderertöpfe, andererseits die Auflagen und Möglichkeiten der Banken im Bereich der Gründungsfinanzierung.....

Darstellung und Präsentation
Die Inanspruchnahme einer professionellen Planungssoftware für die Aufbereitung der wesentlichen Daten in zahlenmäßiger und grafischer Hinsicht ist heute selbstverständlich.

Persönlichkeitsanalyse
Die mangelnde persönliche Eignung des Gründers gilt heute als eine der Hauptursachen für das Scheitern einer Existenzgründung. Die Auseinandersetzung mit der Gründerpersönlichkeit ist daher eine Kerbaufgabe der Plausibilitätsprüfung.

Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG
Auch bei der Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG müssen die investitionsbezogenen Angaben buchmäßig verfolgt werden können.

Sachgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtsfragen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen von erheblichder Bedeutung. Trempel & Associates sind Ansprechpartner sowohl für Fragen einer Massenkündigung als auch Einzelfallkündigung. Von anderen Fragen abgesehen.

Arzthaftungsrecht

Die Haftung von Ärzten, Krankenhäusern und Angehörigen der Heilberufe für Pflichtverletzungen

Ausschreibungsrecht

Vertretung in Ausschreibungsverfahren, einstweiliger Rechtsschutz und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Baurecht

Vertretung im privaten und öffentlichen Baurecht einschließlich Planungsrecht.

Untersuchen, Diagnostizieren, Analysieren, Lösunge

Beratung Arztpraxen

Zuhören, Untersuchen, Diagnostizieren, Lösungen finden und Durchsetzen: Das ist unsere Kunst bei der Bewertung von Praxen, Gründung, Auseinandersetzung und Übernahme

Familie und Kinder: Zu wichtig für Streit

Ehe- und Familienrecht

Mediation und Streitvermeidung sind unsere Maxime in der Hoffnung, vernünftige Lösungen zu finden. Wenn das nicht reicht, muß gestritten werden.

Erbrecht international

Erbrecht & Erbschaftssteuern

Die rechtzeitige Vorsorge auf den Erbfall gehört zu den kompliziertesten Gestaltungsaufgaben, denn Steuern sollen möglichst vermieden werden.

Existenzgründung

Existenzgründungsberatung aus einer Hand: Konzept, Betriebswirtschaft, Rechtsform und Finanzierung sind unser Thema.

Gesellschaftsrecht

Sichere Gestaltung und Sicherung Ihrer Rechte sind neben der Rechtsdurchsetzung unser Thema.

Haftungsrecht

Haftungsfragen sind im Rechtsleben von grundsätzlicher Bedeutung.

Haus-und WEG-Verwaltung

Vermögensverwaltung, Anspruchsvertretung und Durchsetzung für Anleger, Eigentümer und Verwalter

Dieses Schicksal wollen wir Ihnen ersparen. This h

Insolvenzrecht

Konkursvermeidung, Verfolgung von Ansprüchen aber auch Bereinigung von Krisensituationen

Großbaustelle Berlin: Eldorado für Schwarze Schafe

Immobilienrecht

Grund- und Eigentumserwerb, Verwaltung, Planung und Gestaltung, Vertragsrecht

Mietrecht

Gewerbliches- und Mietwohnrecht in der Praxis: Ansprüche und Wirklichkeit.

Sanierungsberatung

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Steuerrecht

Buchhaltung, Bilanz, Berichtswesen und Steuererklärungen

Steuerstrafrecht

Vertretung in Steuerstraf- und Ermittlungssachen: Von der verdeckten Gewinnausschüttung bis zur Steuerhinterziehung

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Strafrecht

Vertretung und Verteidigung in Strafsachen.

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Straßenverkehrsrecht

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Unternehmensnachfolge

Verkauf, Übertragung, Mergers & Acquisitions.

Company formation world wide ! ?

Vermoegensrecht

Das Thema "Vermögensrecht" und/oder "Klärung von Restitionsfragen" aus Anlaß der deutschen Einheit ist nocht nicht "Vergangenheit". Leider sind noch immer viele Verfahren offen und Restfragen zu kl...

WEG - Wohnungseigentumsrecht

Verwaltung von Wohnungseigentum, Vertretung in WEG-Versammlungen und Verwaltungskontrolle.

Wettbewerbsrecht

Sicherung des Wettbewerbs, gewerblichen Schutzrechten und Abwehr unberechtigter Inanspruchnahmen.

Wirtschaftsrecht

Öffentliches und privates Wirtschaftsrecht in der Praxis.

Das Kammergericht in Berlin.

Wirtschaftsstrafrecht

Vertretung geschädigter Gläubiger, Vorstände oder Gesellschaften gegenüber dem Staat oder Dritten.

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