Marktvorteile Trempel & Associates
Marktvorteile Trempel & Associates
Die Marktvorteile von Trempel & Associates beruhen auf seiner soliden, weitgehend auch praktischen Berufsausbildung und Berufspraxis, die neben Kenntnissen der Dauermandatsbetreuung auf dem Gebiet des Steuerrechts die Grundlagen des innerbetrieblichen und externen Rechnungswesens, die Grundlagen des Gesellschafts- und Zielrechts, die Betriebswirtschaft und z.B. die Sozialversicherung beinhaltet.
Wir sind in bezug auf die Rückwirkungen von Auslandsprojekten auf die Beteiligten im Inland, aufgrund seiner Nähe zum Mandat, der Kenntnis der Vermögenslage und der Finanzierungsbedingungen prädestiniert dafür, Projektansätze mit Auslandsbezug zu betreuen, zu begleiten und oder umzusetzen. Unsere natürliche Stärke erwächst aus der Dauerbetreuung eines Mandats, die bei Anwälten und Unternehmensberatern nicht selbstverständlich ist.
Ein altes Sprichwort besagt "all business is local". Dies bedeutet, dass die lokale Kompetenz für den Erfolg eines Projekts von wesentlicher Bedeutung ist. Lokale Kompetenz erwirbt man in der Praxis oder durch Kooperation. Hierbei ist es bei Kooperationsprojekten unabdingbar, eine eigene qualifizierte Vertretung der Mandanteninteressen vor Ort durch einen Partner zu gewährleisten.
Qualitätsanforderungen
Obwohl vor allem in den Wachstumsgebieten nicht ansatzweise die gleichen Qualitätserfordernisse in bezug auf die anwaltliche, steuerberatende oder betriebswirtschaftliche Dienstleistung gelten, hat eine internationalen Ansprüchen genügende Kanzleitätigkeit schon aus Risikogesichtsgründen und Haftungsminimierung ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten, was vor allem die personelle Besetzung der Projektteams anbelangt. Hierbei ist nicht nur eine ausreichende Kenntnis des ausländischen Rechts und Steuerrechts sowie der Gewohnheiten und kulturellen Hintergründe grundlegender Bedeutung, sondern auch die Gewährleistung der Kommunikation in einer internationalen Sprache und in einer Landessprache. Zur Vermeidung von Unstimmigkeiten in bezug auf die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe bei der Ausformulierung von Verträgen bedarf es der Gewährleistung, dass vor allem die Aufgabenverteilung innerhalb eines Projekts, einschließlich der damit verbundenen Kostenlast, der Kapitalaufbringung, der Kapitalbeibringung, des Managements und der Durchführung hinreichend bestimmt und geklärt wird. Vor allem bergen unbestimmte Rechtsbegriffe erhebliche Risiken, da diese je nach Land und Empfängerhorizont unterschiedlich ausgelegt werden. Potentiellen Mandanten ist zu gewährleisten, dass der Berater auch bei einer kurzfristigen Veränderung der Aufgabenstellung flexibel ist und eingreifen kann.