Due Diligence
Due Diligence - Prüfungen
Due Diligence-Prüfungen - siehe hierzu auch unter China - dienen der spezifischen Risikovorsorge bei Kooperation, Beteiligung oder Direktinvestition und werden je nach Auftraggeber unter steuerlichen, rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und gegebenenfalls umweltschutzrechtlichen Gesichtspunkten durchgeführt. Sie sind im Zweifel die "Versicherungspolice" für Vorstände, wenn es um die Absicherung von Haftungs- und Unternehmensrisiken geht.
Eine Due Diligence-Prüfung ist Sorgfaltsmaßstab einerseits, Risikobegrenzungsansatz andererseits und darüber hinaus Grundvoraussetzung für die professionelle Entscheidungsfindung bei der Zusammenarbeit, Verschmelzung, Übernahme oder Beteiligung von oder an Unternehmen und Projekten im Ausland. Lediglich ihre Kosten schrecken vor allem den Mittelstand ab. Der Aufwand ist erheblich und auch für den Berater nicht zu unterschätzen. Das aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis stammende Institut einer Due Diligence dient potenziellen Investoren zur Risikominimierung , begründet aber auf der anderen Seite ein hohes Risiko für den Berater bei der Gewährleistung der Vollständigkeit und der Berücksichtung aller Einzelaspekte, die für eine sachgerechte Beurteilung des Projektes von Bedeutung sind. Die Due Diligence löst je nach Rechtskreis und Rechtsanwendung unterschiedliche Haftungsfolgen aus. Während nach deutschem Recht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass sich der Auftraggeber einer Due Diligence, etwaige Freistellungs- und Prüfungsmängel bis hin zum Verlust von Schadensersatzansprüchen entgegen halten lassen muss, geht der angloamerikanische Rechtskreis davon aus, dass das Gegenteil der Fall ist.
Gegenstand eines Prüfungsplans oder Berichts sind in aller Regel folgende Prüfungsfelder:
Inventur, Vermögensaufnahme und Analyse
Grundvoraussetzung für eine ordnungsgemäße Due Diligence ist eine vollständige Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und deren Zuordnung unter rechtlichen und steuerrechtlichen Gesichtspunkten. Gleichzeitig geht es um die tatsächlichen Vermögensverhältnisse. Der inventurerfahrene Steuerberater ist in bezug auf die körperliche Bestandsaufnahme und deren Bewertung prädestiniert dazu Teilnehmer in einem Projektteam, sei es in eigener Verantwortung oder aber als Subunternehmer für Dritte. Bedeutsam ist die rechtliche Zuordnung von Vermögen im Sinne von tatsächlichem Eigentum oder Nutzungsrechten dinglicher Natur.
Der auf dem Hintergrund einer Inventur zu erstellende Vermögensstatus orientiert sich dabei an Marktpreisen. Stille Reserven und Risiken sind dabei ebenso festzustellen, wie nachhaltige Ertragskraft oder aber das Risikopotential. Besondere Risiken ergeben sich im Bereich der Transformationsgesellschaften, in denen die Zuordnung von Vermögen mit Rücksicht auf unterschiedliche Privatisierungen, Umgestaltungen, Abspaltungen oder Neugründungen sowie die Verflechtungen im Konzernverbund nach wie vor mit Problemen belastet sind. Die besondere Erfahrung deutscher Berater im Zusammenhang mit der deutschen Einheit und der Erstellung und Prüfung der DM-Eröffnungsbilanz erlaubt die Feststellung, dass insbesondere deutsche Berater besonders geeignet sind hier als Dienstleister bei der Feststellung von Vermögensverhältnissen berücksichtigt zu werden.
Vor allem in Schwellen- und Transformationsgesellschaften sind die Vermögensverhältnisse intransparent und selten aufklärbar. Rechnungslegungsstandards fehlen und auf externe Prüfungsergebnisse kann selten zurückgegriffen werden. Prospekte und Eigenplanungen entsprechen viel mehr den Wünschen und selten der Realität. Risikofelder sind zu dokumentieren.
Allerdings zeichnet sich bei den Zielobjekten und potentiellen Partnern in Entwicklungsländern ab, dass eine ungenügende Transparenz der Vermögenslage und Eigenkapitalverhältnisse sowie ein den internationalen Standards nicht entsprechendes Rechnungswesen nachteilig für das weitere Wachstum ist. Kredite können auf dem nationalen Markt nicht erlangt werden, so dass die Partnerschaft mit einem ausländischen Partner Grundvoraussetzung für den weiteren Erfolg in der Zukunft und zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit ist. Das Interesse wächst demnach auch auf den Zielmärkten, sich einer internationalen Standards genügende Überprüfung zu unterziehen, um sich als Partner zu empfehlen.
Die Due Diligence im groben Überblick
Checkliste: Due Diligence: Prüfungsvorbereitung
Aufstellung eines spezifizierten Prüfungsplanes:
Sichtung der Gesellschaftsverträge, wesentlicher Vertragsdokumente, Vorjahresbilanzen einschließlich Anhang, G + V, Lagebericht, Kontenplänen, Steuererklärungen, Betriebsprüfungsberichten, Liste der Kreditoren und Debitoren
Organisation der Ablaufplanung
Auftragsgegenstand
Ermittlung der wesentlichen Investitionskosten, Vertragsparameter und Risiken
Executive Summary
Persönlicher Eindruck vor Beginn der Prüfung, wesentliches Ergebnis der tatsächlichen Feststellungen, Bewertung und Ergebnis der Überprüfung (siehe unten)
Tätigkeit des Zielobjekts
Produkte des Unternehmens, Unternehmensgeschichte, Eckdaten des Unternehmens und der Firma des Unternehmens, Unternehmensgegenstand
Personal und Management
Organigramm, Lebensläufe der Geschäftsführer, Geschäftsordnung
Verträge/Gewerbliche Schutzrechte
Prüfung und Sichtung bestehender Vertragsbeziehungen mit besonderer Rücksicht auf Dauerschuldverhältnisse und das Verhältnis Gesellschaft ./. Gesellschafter, Finanzinstitute, Feststellung etwaiger Sicherheitsbestellungen, Grundpfandrechte etc.
Technologische Innovation, Patente, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzrechte, Widerspruch- oder Nichtigkeitsverfahren, Warenzeichenpflege, Entwicklungsverträge; Risikoermittlung
aus dem Bereich Arbeitsrecht:
Feststellung besonderer Probleme aus bestehenden oder abgewickelten Verträgen auch bei Vorständen etc.Marketing- und VertriebsstrukturMarketingstrategien, Marketingausgaben, Vertriebskonzept, Anzahl der Außendienstmitarbeiter, Gebietsverteilung, Provisionsvereinbarungen, Preispolitik.Produktion und LogistikProduktionsprozess, Eigenfertigung, Fremdfertigung, Produktivität, Logistik, Lager, Lagerumschlagshäufigkeit, Fremdlager
Gegebenenfalls Prüfung des Produktionsstandard, der Technologie und die Frage der Optimierung.
Einkauf
Beschaffungsmärkte, Lieferanten, Unterschlagungs- und Untreuekontrolle,
Gemeinkosten
Organisation, Ausgaben, insbesondere in bezug auf den Umsatz, Ergebnisse, Projekte
Management und Personalangelegenheiten
Management, Managementstruktur, Qualifikation, Liste aller Arbeitnehmer mit Kosten und Laufzeiten, weitere Dienstverträge, zugesagte Sozialleistungen, Pensionszusagen, Lohn- und Gehaltserhöhungen in den letzten beiden Jahren, Arbeitsprozesse der letzten drei Jahre, insbes. im Beschlussverfahren, anwendbare Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitskämpfe, Abfindungsvolumen.
Finanz- und Ertragslage
Ergebnis der letzten fünf Jahre, Kennziffernanalyse (Standardkennziffern), Eventualverbindlichkeiten, Bürgschaften, Garantien oder Patronatserklärungen, Factoring-Verträge, Anlagenspiegel, Substanz- bzw. Verkehrswert, Buchwert, Liquidationswert, Struktur des Anlagevermögens, Abschreibungen, Umlaufvermögen, Vorräte, Firmenwert, Umschlag des Umlaufvermögens, Auftragsbestand, Immobilienbewertung, Steuern und Steuerpolitik, Investitionen, Budget, Kontenplan, Bewegungsbilanzen, Bilanzanalyse, Kennzahlenanalyse, Rating, Kostenrechnung, außergewöhnliche Bewegungen, Erträge und sonstige Veränderungen, Ertragsvorausschau, Ermittlung und Definition "stiller Reserven" (if any), Ermittlung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens, grobe Ermittlung des Neuinvestitionsaufwands unter Berücksichtigung der bisherigen Abschreibungen, Sonderabschreibungen etc.
"Schwarze Kassen""if any"Denkbare Prüfungsschwerpunkte
Volumen, Risiken etc.
Bilanz- und Vermögenskontrolle:
z.B. Aktiva
Einlagenerbringung Gesellschafter:
Haftungsverhältnisse:
Ausstehende Einlagen:
Forderungen gegenüber Gesellschaftern:
- Schadensersatz, Kapitalersatz, Bürgschaften, Garantie, Schutzrechte, Betriebsaufspaltung
Anlagevermögen
Grund- und Boden
Einrichtungen auf fremden Grund- und Boden, Nutzungsrechte und ihre Qualität unter dem Gesichtspunkt der Verwertung
Anlagen, technische
Geräte, Ausrüstungen
Fuhrpark
Werkzeuge
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Sonstige
Immaterielle Wirtschaftsgüter
Patente
Markenrechte
Know how
Internet-Domain
Selbstgeschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter
Umlaufvermögen/Rohstoffe:
Fertigprodukte
Lagerbestände
Materialien
Bestand der teilfertigen Leistungen
Auftragsbestände
Öle, Schmierstoffe
Unfertige Leistungen
Finanzanlagen
Banken
Wertpapiere
Kasse 1 + 2
Sonstiges
Forderungen aus Lieferung und Leistung
Forderungsausfall/Durchschnitt
Aktive Rechnungsabgrenzung
Abschreibungen: Entwicklung
Passiva
Gezeichnetes Kapital
Jahresüberschuss/Gewinn- und/oder Verlustvortrag
Kapitalrücklagen
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
gegenüber Lieferanten
gegenüber Gesellschaftern
Steuern
Sozialversicherungsträger
Pensionslasten
Versicherungen
Passive Rechnungsabgrenzung
Berichtswesen und Controlling
Managementinformationen, EDV-System, Finanzplanung, internes Controlling, Risikokontrollsystem, Corporate Governance
Versicherungen
Versicherte Risiken und deren Ermittlung; Versicherungssummen und Prämien
Geltend gemachte Versicherungsansprüche der letzten fünf Jahre. Zurückweisung des Abschlusses von Versicherungen durch Versicherungsgesellschaften. Aufstellung über nicht durch Versicherungen gedeckte Risiken ausreichend: Darstellung der versicherten Risiken
Externe Risikofaktoren
Marktzugangsbeschränkungen, Devisenkontrolle, Geldtransferbeschränkungen; Gewerbeverbote und Auflagen, Umweltrisiken, Gesetzesnovellierungen, Inflation, Veränderung technischer Standards
Chancen und Risiken
Konjunktur, Markt, Kunden, Konkurrenz, Einkauf, Gesetze, Gerichtsverfahren, sonstige Umstände, die auf die Kaufentscheidung und deren Inhalt wesentlichen Einfluss haben. Insbesondere: Prüfung der "Beziehungsnetze" des Unternehmens in Bezug auf öffentliche Einrichtungen, Behörden, Beamte und deren mögliche Veränderung aufgrund der Übernahme.
Bewertung
Bewertungsansatz: "going concern", Verhältnis aus Substanz und wahrscheinlichem Zukunfts-Ertrag unter Verwertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens. Die Kaufpreisvorstellung des Veräußerers wird berücksichtigt. Die Plausibilität dieser Kaufpreisvorstellung steht im Vordergrund.
Die Bewertung soll sich grob an den gängigen Standardbewertungsverfahren[1] orientieren.
Vollständigkeitserklärung
Eine Vollständigkeitserklärung in Bezug auf die Jahresabschlüsse, G + V sowie Kontenpläne seitens der Geschäftsführung sollte eingeholt werden.
Vertragsgestaltung und Risikomanagement
Diese Position ist mit Rücksicht auf die lokalen Besonderheiten kooperativ zu ermitteln.
Steuerliche Gestaltung
Ermittlung der wesentlichen Besteuerungsgrundlagen unter Berücksichtigung latenter Steuern, anstehender Betriebsprüfungen, nicht veranlagter Jahre und der besonderen Wechselbeziehungen zwischen Zielobjekt und Gesellschafter bzw. gesellschafternahen Dritten. Das Stichwort "vGA" taucht bei Auslandssachverhalten oft entsprechend und im Austausch von Leistungen auch in bezug auf Verrechnungspreise auf.
Siehe auch unter "International", "China".