Mißerfolge vermeiden

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Mißerfolge im Chinageschäft vermeiden

Die Vorsichtsmaßnahmen gegen einen Mißerfolg können sich an den Erfahrungen der internationalen Projektentwicklung orientieren: Folgende Hauptrisikobereiche für das Scheitern einer Investition sind:

  • unprofessionelles Vorgehen bei der Projektentwicklung (kein kompetentes Beraterteam, keine Markt-, Standortanalyse)

  • Unterschätzen des Risikos und der Vorlauf- und Anlaufkosten,

  • Unterlassen einer Unternehmensplanung (Liquidität, g + V, Planrechnung, etc.)

  • übermäßiges und vor allem unkritisches Vertrauen in den Standort, den lokalen Partner, die eigene Sanierungskompetenz und die Rahmenbedingungen

  • hohe Kosten für die Produkteinführung, technische Standardisierung, wie z.B. (lokale) TÜV, VDE oder GS.

  • Vertragsleichtsinn.

  • hoheitliche Eingriffe.

Fehlerquellen im Besonderen

Diese allgemeinen Fehlerquellen lassen sich bezogen auf China weiter spezifizieren:

  • unzureichende und oberflächliche "feasibility study", unterlassene Vorprüfung

  • ungenügendes Vertragswerk (Gewährleistung, Garantieerklärungen, Vertragsstrafen, Verfahren bei Vertragsstörung, Rückabwicklung, nachträglichen Verboten, Nichtigkeit, Verwertung von Sicherheiten, Rückgewähr von Investitionen und Kreditmitteln (zu welchem Wert, mit/ohne Abschreibung etc.pp.)

  • Beteiligung an einem joint venture ohne Sicherung der Eigeninteressen durch 100%-tige Tochtergesellschaft

  • unterlassene Vermögenszuordnung, Kompetenz- und Genehmigungsprüfung

  • willkürliche und undurchschaubare Abgabenerhebung nach Erwerb

  • Behördenwillkür: laufend wiederkehrende Betriebsprüfungen, Beschlagnahmen, Pfändungs- und Sicherungsmaßnahmen

  • Entfernung von/zu Absatzmarkt und/oder Investorenherkunftsland

  • kulturdefizite und fehlerhaftes Personalmanagement des Investors, mangelnde Geduld, überhöhte Ansprüche der ausländischen Mitarbeiter

  • Äquivalenzstörungen bei Produktionsfaktoren: Arbeit, Energie- und Kosten

  • mangelnde Leistungsfähigkeit des ausländischen oder chinesischen Partners

  • Ausfall der Kreditlinie oder Finanzierung; nachträgliche Inhaftnahme aufgrund von Vermögensübernahme im Ganzen, Altkrediten, Bürgschaften, Pfandrechten Dritter

  • Verwertungshindernisse bei Sicherheiten (Preisfindung, Verfahrensverzögerung durch Rechtsmittel oder Interventionen bis zu 10 Jahren etc.)

  • Wegfall der Konzern- oder Verkäuferunterstützung

  • Mißverständnisse und Defizite mit/bei chinesischen Partner

  • Probleme bei der Qualitätskontrolle

  • Probleme bei der Beschaffung von qualifizierten Arbeitnehmern;

  • Belastung durch vertragliche Beschäftigungspflichten oder die politische Erwartung, Beschäftigungsverhältnisse nachträglich zu begründen

  • Investitionsauflagen (Anlageninvestition, Betriebsverlegung, Sanierung)

  • Vertragsstrafen

  • Störungen bei Bezug von Rohstoffen und Vertrieb von Produkt

  • Überbewertung von Sacheinlagen, (Land-) Nutzungsrechten und Partnerkompetenz

  • know how-Defizite auf chinesischer Seite, Unerfahrenheit, markt- und betriebswirtschaftlich, mangelnde Qualifikation des chinesischen Managements

  • nachträgliche Veränderungen der Rahmenbedingungen im Lande (Investitionsrecht, Genehmigungsverfahren, Umwelt- und Steuerrecht

  • unerwartete Preissteigerungen, Steuer- und Zollsteigerungen, hohe Nebenkosten, z.B. Telefon, Aufbau von Service- und Kontrollbereichen,

  • Staatliche und persönliche Eingriffe und direkte Auflagen, insbesonderre Sanierungs- und Umweltschutzauflagen, Beseitigung von Betriebsvorrichtungen, Umweltlasten, Betriebsstilllegungen, Betriebsverbote

  • Handelsbeschränkungen (tarifär, nichttarifär)

  • Handelsbeschränkungen im Investorenland

  • Naturkatastrophen

  • Wegfall der Geschäftsgrundlage

Auf was es in China ankommt...

Ein altes Beratersprichwort in China besagt: Es ist gut, die geschriebenen und veröffentlichten Gesetze zu kennen. Noch besser ist es, auch die nicht veröffentlichten Gesetze zu kennen. Am besten ist es jedoch, wenn man auch die ungeschriebenen Gesetze kennt und den Grundsatz beherrscht: "China ist groß und der Kaiser lebt in Beijing". Viele Widersprüche in der Handhabung von "Recht und Gesetz", viele Gegensätze zwischen der Zentrale in Beijing, der Praxis in der Provinz und der Haltung der lokalen Macht lassen sich anhand dieser Lebensweisheiten erklären und vor allem lösen. Sie zu berücksichtigen und immer wieder zu beachten, daß "all business is local" im Zweifel vorgeht, ist die Kunst des erfolgreichen Engagements in China. Wehe dem, der diese Weisheiten nicht beachtet. Dies vorangestellt gilt:
Alles in allem bieten sich im Zusammenhang mit der Privatisierung des Mittelbaus in China beachtliche Chancen für Dienstleister (Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) und Unternehmen, für die eine Übernahme von Betriebs- oder Anteilsvermögen rechtlich unabhängig von der ohnehin schon beabsichtigten Investition im Lande von Interesse ist, ohne daß dabei steuerliche oder aktuell preisgünstige Ankaufsbedingungen das entscheidende Investitionsmotiv sind. Auf jeden Fall sollte ein Investor Zukäufe nur über eine eigene chinesische Tochtergesellschaft (100%) realisieren, die im Konfliktfall auch eine Rückabwicklung eines Anteils- oder Unternehmenskaufs überleben kann, weil das Unternehmenskonzept nicht von vornherein hierauf beschränkt wurden.

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