MITTELVERWENDUNGS- UND ZAHLUNGSKONTROLLE
Mittelverwendungs- und Zahlungskontrolle
Die Kontrolle von Investitions- oder Beteiligungsgesellschaften erfolgt durch uns aufgrund eines Vertrages mit der eine Mittelverwendungs- und Zahlungskontrolle für alle Eigen- und Fremdkapitalmittel bestimmt und kontrolliert werden. Auftraggeber sind gewöhnlich die Gesellschafter oder Anleger, die eine wirkliche Kontrolle der Geschäftstätigkeit gewährleisten möchten.
Verfügungen über das gesamte Kapital (Eigen- und Fremdkapital sowie Fördermittel) dürfen im Allgemeinen erst dann vorgenommen werden, wenn die in den Beteiligungsverträgen bzw. Mittelverwendungstreuhandvertrages im Einzelnen genannten Voraussetzungen vorliegen. Der Treuhänder kann fällige Rechnungen meist bereits vor Eintritt sämtlicher Freigabevoraussetzungen begleichen, wenn sichergestellt ist, daß für den Fall der Rückabwicklung die Kapitalrückzahlung und die Befreiung der Gesellschafter von allen Verbindlichkeiten gewährleistet ist.
Nach Fertigstellung der Investitionsmaßnahmen soll der Treuhänder gewöhnlich eine Treuhandabrechnung mit einem Mittelverwendungsnachweis erstellen, in der die tatsächlichen Kosten den prospektierten Ansätzen gegenüber gestellt werden (Soll-Ist-Vergleich).
Nicht selten tauchen tatsächliche Nebenkosten und Leistungen sowie zusätzliche Erträge in den Abrechnungen nicht auf. Zum Nachteil der Anleger.