Traditionelle Familienstruktur

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"Rechte des Hauses"



Das japanische "Familiensystems" und die Rechte des "Hauses" ("Ie")

Die traditionelle japanische Familienstruktur war ein Spiegelbild der japanischen feudal-hierarchischen Gesellschaft, wie sich insbesondere in der "Tokugawa-Periode" (1605-1867) herausgebildet hatte. Das Verhältnis zwischen dem Hausherrn und den Familienangehörigen entsprach dem zwischen Herrscher und Untertan . Der "Hausherr" hatte über die Familie die absolute Macht des "Kaisers". Kein Familienmitglied konnte ohne seine Zustimmung heiraten oder eine Familie gründen. Zwar forderte das alte JBGB die Zustimmung allein bei Männern unter 30 und Frauen unter 25 Jahren. Der moralische und nach Art. 1 des japanischen BGB zu beachtende Grundsatz des Vorrangs der "öffentlichen Ordnung" hinderten regelmäßig abweichende Entscheidungen.

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