Rechtslage nach 1945

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Nach der Niederlage Japans im II. Weltkrieg ergab sich wie in Deutschland das Erfordernis einer Neubestimmung der gesellschaftrechtlichen Grundlagen des Landes. Aus der Erfahrung des Krieges einerseits aber wohl wesentlich durch die "Demokratisierungspolitik" der USA beeinflußt, wurde 1946 durch den Einfluß der amerikanischen Besatzungsmacht eine neue japanische Verfassung geschaffen und zum 3.Mai 1947 in Kraft gesetzt, die in Art. 46 eine Artikel 3 GG ähnliche Bestimmung über die Gleicheit der Geschlechter enthält . Einher mit der Neubestimmung der verfassungsrechtlichen Grundlagen ging die Abschaffung des sogenannten "Familiensystems", das die Beziehungen der Geschlechter bisher bestimmte.

Die Verfassungsregelung hat folgenden Inhalt:
"Die Ehe kann nur aufgrund einer Einigung der beiden Geschlechter entstehen und muß auf der Grundlage der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie durch deren gegenseitige Zusammenarbeit erhalten werden. Hinsichtlich der Wahl der Ehegatten, des Güterrechts, der Erbfolge, der Bestimmung des Wohnsitzes und der sonstigen Ehe- und Familienangelegenheiten müssen Gesetze erlassen werden auf der Basis der Würde der Einzelpersönlichkeit und der wesensmäßigen Gleichberechtigung von Mann und Frau."

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