Steuerstandort Hong Kong

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Steuern in Hong Kong

Hong Kong genießt aufgrund seiner Sonderstellung im Verhältnis zu China eine Sonderstellung, die durch das CEPA-Abkommen untersetzt wird.

In Abhängigkeit von der Art und dem Ort der Tätigkeit liegt der Steuersatz in Hong Kong zwischen "0" und max. 17%". Dennoch gilt Hong Kong als einer der wichtigsten Finanzplätze der Welt nicht als reines Niedrigsteuerland oder gar "Steueroase".

Zu unterscheiden ist dennoch zwischen reiner "on-shore" und "off-shore-Tätigkeit.

Zwischen Deutschland und Hong Kong besteht zwar kein Doppelbesteuerungsabkommen. Es ist auch derzeit keines geplant. In den Schutz des DBA mit China fällt Hong Kong ebenfalls nicht. Kürzlich hat Belgien ein DBA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Hong Kong unterzeichnet. Der günstige Steuersatz für onshore- und offshore-Investments gleichen diesen Nachteil aber aus. Und vor allem: Hong Kong ist kein Billigsteuerland mit dem Makel eines Steuerhinterziehungsstandorts.

China schirmt den Standort vor den Bemühungen der OECD und den USA ab, den Finanzmarkt in Gänze zu kontrollieren. Anwälte und Berater sind daher im Gegensatz zu Großbritannien oder anderen Standorten nicht verpflichtet, Mandatsbeziehungen im Anfragefall gegenüber den Behörden zu offenbaren.

Hong Kong

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Antragsvoraussetzungen bei Arbeit und Aufenthalt, Tourismus

Trempel & Associates Grater China, Ltd., Hong Kong

Trempel & Associates Hong Kong

TREMPEL & ASSOCIATES GREATER CHINA Ltd., 1/F Wilshire Park, 12-14 MacDonnell Rd., Central, Hong Kong, Tel. (00852) 8216-8132, Fax. (00852) 8216-8136 - EMail: info@trempel.de

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